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E.ON soll Kalkulation offen legen

Bürgerinitative »Gaspreise runter«: Unternehmen muss sich rechtfertigen

Paderborn (WV). Die Bürgerinitiative »Gaspreise runter« fordert von E.ON eine Offenlegung der Preiskalkulation, die durch Experten des Bundes der Energieverbraucher überprüft werden kann. Die einseitige Preisfestlegung durch den Gasversorger EON müsse nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 315 billigem Ermessen entsprechen.

Als Gasversorger habe E.ON, so Roswitha Köllner von der Bürger initiative, quasi ein Monopol. Damit sei die Verpflichtung zu einer angemessenen Preisgestaltung verbunden. E.ON müsse eine Preiserhöhung gegenüber seinen Kunden rechtfertigen, anders als ein Unternehmen, das im Wettbewerb stehe. Die »Lizenz zum Gelddrucken« erhalte auch durch ein scheinbar objektives Gutachten keine Legitimität. Preiserhöhungen, die dazu dienten, die Gewinn-Marge zu erhöhen, seien nicht zulässig.
Dabei habe sich laut Köllner E.ON einen besonderen Trick, an das Geld der Verbraucher zu kommen, mit der Veränderung der Tarifstruktur einfallen lassen. Die weitaus größte Zahl der privaten Abnehmer rutsche jetzt bei einem Verbrauch von 8.956 kWh - 38.888kWh in Tarifgruppe 2. Das bedeutet eine Grundgebühr von 120 Euro, (vorher 84 Euro bis zu einem Verbrauch von 30000kWh.) . Also eine Erhöhung des Grundpreises um 43 Prozent. Hinzukomme die Erhöhung des Arbeitspreises. Bei einem Verbrauch von 30.000kWh führe das dazu, dass insgesamt 1269 Euro (vorher 1122 Euro) bezahlt werden müssen. Das sei eine Erhöhung von 13,1 Prozent. Kleinverbraucher würden durch die Veränderung der Tarifstruktur, mit einer Preiserhöhung von bis zu 21,7 Prozent belastet.
Angesichts der Rekordgewinne von E.ON liege der Schluß nahe, dass hier im großen Stile eine Umverteilung aus den Taschen »kleiner Leute« in die Taschen von Aktionären stattfindet. Das Bundesamt für Wirtschaft habe festgestellt, dass die Gasimportpreise im Zeitraum Januar bis Oktober 2004 um 7,7 Prozent unter den Vorjahrespreisen lagen. Köllner: »Auf eine Weitergabe dieser günstigeren Einkaufspreise warten die Verbraucher immer noch.«
Das von EON in Auftrag gegebene Gutachten komme zu dem Schluss, dass der Verbraucher bei einem Verbrauch von 20 000 kWh einen Euro pro Monat zuviel bezahlt. Köllner: »Zuviel ist zuviel! Und zu welch einem Ergebnis wird da erst ein unabhängiges Gericht nach Offenlegung der Kalkulation kommen!«
Die Initative abschließend: »Das sehen auch die täglich wachsende Anzahl der Gaspreisverweigerer so. Diese Verbraucher kennen ihre Rechte genau und wissen, dass eine rechtlich verbindliche Preisbestimmung im Zweifel nur vor Gericht festgelegt werden kann. Dabei ist das Prozessrisiko für den von E.ON verklagten Gaspreisverweigerer absolut gering. Zum einen ist der Streitwert niedrig. Zum anderen trägt der Energieversorger die gesamten Kosten einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten, wenn der beklagte Verbraucher im Prozess nach Offenlegung der Kalkulation die Preiserhöhung nach erstmaliger Prüfung für berechtigt hält und sofort anerkennt. Doch offensichtlich scheut E.ON den Rechtsweg, weil dann deutlich werden könnte, dass auch die bisherigen Gaspreise angesichts der Preisentwicklung bei den Gas-Importpreisen schon deutlich zu hoch waren. Gutachten hin oder her: Solange EON seine Preiskalkulation nicht offen legt, verweigern wir die Zahlung der Gaspreiserhöhung. Jeder neue Verweigerer stärkt unsere Position.«

Artikel vom 23.12.2004