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Hintergrund

Brandschutz ist ein wichtiges Thema im Baubereich. Besonders nach dem Großfeuer im Flughafen von Düsseldorf im April 1996 ist eine Flut von überarbeiteten Brandschutzvorschriften für öffentliche Gebäude auf Behörden und Ämter zugekommen. In Versmold sind beispielsweise das Krankenhaus, das Katharina-von-Bora-Haus und mehrere Firmen direkt per Brandmeldeanlage mit der Kreisleitstelle der Feuerwehr verbunden, über die nach einer bestimmten Alarm- und Ausrückeordnung sofort der Versmolder Löschzug und möglicherweise weitere Löschzüge alarmiert werden. »Damit ist gewährleistet, dass im Ernstfall ausreichend Einsatzkräfte zur Verfügung stehen«, erklärt Wehrführer Dietrich Pleitner.
Betriebe und Unternehmen müssen auf ausreichenden Brandschutz achten. Brandschutzvorschriften, wie es im Gesetz heißt, sollen »Schadenfeuer verhindern und die Rettung von Menschen und Tieren bei einem Brand sowie die Brandbekämpfung ermöglichen,« jedoch nicht den Vermögensschutz einzelner sicherstellen. Es ist also in das Ermessen eines Bauherrn gestellt, ob er sich beim Brandschutz mit den bauaufsichtlichen Anforderungen zufrieden gibt, oder ob er für den Schutz von Menschen mehr tun möchte. Grundsätzlich müssen Betriebe in Deutschland ein Brandschutzkonzept erstellen. Es ist Bestandteil der Bauordnung.
Die Anforderungen sind auf- einander abgestimmt und reagieren in beschränktem Umfang auf verschiedene Nutzungsarten und vor allem auf die Höhe der Gebäude. Ein Teil dieses Konzeptes beinhaltet die Installation von Brandmeldeanlagen, so Hans-Jürgen Matthies, zuständig für Feuerwehrangelegenheiten im Versmolder Rathaus.

Artikel vom 29.12.2004