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Fahndung nach
Todesfahrer
Lügde/Kreis Lippe (SZ).Die Polizei in Lippe fahndet mit Hochdruck nach dem Fahrer des roten Pkw, der am vergangenen Freitag in Lügde eine 83-Jährige angefahren hatte, die später ihren Verletzungen erlag. Der Fahrer beging Unfallflucht.
Am Montag war daher in der Zeit von 17 bis 19 Uhr eine großangelegte Kontrollaktion angelaufen. An einer extra eingerichteten Kontrollstelle an der Pyrmonter Straße überprüften die Beamten aus Richtung Pyrmont kommende Fahrzeuge.
Dabei richtete die Polizei ihr Hauptaugenmerk auf rote Fahrzeuge. Das Technische Hilfswerk unterstützte die Polizei mit einem Lichtmastkraftwagen, mit dem die Kontrollstelle taghell ausgeleuchtet wurde. »Die bei der Großkontrolle gewonnenen Hinweise und Aussagen werden in die Fahndung einfließen«, erklärte Uwe Bauer, Sprecher Kreispolizeibehörde in Detmold.
Bei der Aktion fiel außerdem ein 50-jähriger Autofahrer auf, der offensichtlich alkoholisiert am Steuer gesessen hatte. Sein Führerschein wurde sichergestellt. Durch die Vollsperrung der Richtungsfahrbahn Lügde kam es nach Polizeiangaben zu einem Rückstau und zu Wartezeiten, für die nicht betroffenen Verkehrsteilnehmer. Die Resonanz der Fahrer sei jedoch durchweg positiv gewesen. Die Bemühungen der Beamten und die Fahndung nach dem Täter seien vor dem Hintergrund des tragischen Unfallausgangs und der Unfallfucht ausdrücklich gelobt worden, so der Polizeisprecher abschließend.

Leistungsnachweis
wird versandt
Kreis Lippe (SZ). Zum Jahreswechsel 2004/2005 erhalten etwa 19 300 Männer und Frauen aus dem Kreis Lippe von der Detmolder Arbeitsagentur einen detaillierten Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Eingliederungshilfe oder Unterhaltsgeld ohne Aufforderung zugesandt.
Diese Unterlage benötigen die Betroffenen insbesondere zur Vorlage bei anderen Behörden. Speziell sind sie als Nachweis gegenüber Finanzamt, aber auch für Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger vorgesehen, heißt es jetzt in einer Mitteilung der Agentur für Arbeit in Detmold.
Ist der Leistungsbezug bei der Arbeitsagentur beendet, wird stets ein Aufhebungsbescheid oder ein Leistungsnachweis erteilt. In übersichtlicher Form enthält dieses Dokument alle erforderlichen Angaben über den abgelaufenen Leistungsbezug. Gemeint sind damit zum Beispiel Leistungszeiträume, Leistungsbeträge oder Bruttobeträge für das Finanzamt.
Arbeitslose, die über den Jahreswechsel weiterhin Leistungen von der Arbeitsagentur beziehen, erhalten ebenfalls unaufgefordert eine so genannte »Zwischenbescheinigung für das Finanzamt« mit den Daten des vorangegangenen Jahres. Diese Bescheinigung wird für den Lohnsteuerjahresausgleich beziehungsweise die Einkommensteuererklärung benötigt.
Die Agentur für Arbeit in Detmold rät, diese Leistungsnachweise, Aufhebungsbescheide und Zwischenbescheide stets sorgfältig aufzubewahren.

Artikel vom 22.12.2004