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Stadtrat folgt
gerichtlicher
Forderung


Pr. Oldendorf (WB). Nachbessern muss die Stadt im Hinblick auf den Bebauungsplan Nr. 16 PO »Neues Stadtzentrum«. Der Plan war vom Oberverwaltungsgerichte Münster in einem Normenkontrollverfahren beanstandet und für unwirksam erklärt worden (sh. LK vom 27. November).
Anlass dafür waren die im Bebauungsplan aufgeführten Hinweise zum Parkplatz nördlich der Hannenstraße. Diese hätten nicht als Hinweise, sondern als textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden müssen, so das Gericht. Die Ausweisung als Kerngebiet mit den beabsichtigten Nutzungen seien grundsätzlich ebenso zulässig, wie der ausgewiesene Parkplatz nördlich der Hallenstraße am Rande der Wohnbebauung. Allerdings müssten die entsprechenden Schutzmaßnahmen als textliche Festsetzungen erfolgen.
Der Stadtrat beschloss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig mit einer Enthaltung, die Hinweise »Nutzungsregelung zum Parkplatz nördlich der Hallenstraße« als textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Sollte eine Heilung des Mangels im ergänzenden Verfahren nicht möglich sein, soll für das Plangebiet ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.

Artikel vom 21.12.2004