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Chance für Umnutzung: Frist endet

Landwirte aufgepasst

Schloß Holte-Stukenbrock (WB). Bauern haben nur noch bis Ende dieses Jahres die Möglichkeit, landwirtschaftliche Gebäude in Wohn- oder Gewerbenutzung umzuwandeln, obwohl sie die Landwirtschaft aufgegeben haben.

Arnold Weßling, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Gütersloh, weist darauf hin, dass die Änderung in der Landesbauordnung, mit der der Umnutzung ausgedienter, leerstehender landwirtschaftlicher Bausubstanz eine Chance gegeben werden soll, Ende 2004 ausläuft.
Normalerweise war es in NRW nicht mehr möglich, seit mehr als sieben Jahren ungenutzte landwirtschaftliche Gebäude in Wohnungen oder gewerbliche Räume umzunutzen. Für 2004 wurde diese Sieben-Jahres-Frist ausgesetzt.
Der Vorsitzende hat kein Verständnis dafür, dass diese Regelung von Minister für Städtebau und Wohnen des Landes NRW, Michael Vesper, nicht weiter verlängert wurde. Informationen gibt es beim Landwirtschaftlichen Kreisverband Gütersloh in der Geschäftsstelle Wiedenbrück, Tel. 0 52 42/92 08 02 03, Fax: 0 52 42/92 08 08, oder in der Geschäftsstelle Halle, Fliederstraße 4, Tel. 0 52 01/8 15 20.

Artikel vom 21.12.2004