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Arzt übersah Beinbruch

Schmerzensgeld

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WV). Weil ihr Arzt eine Fraktur »übersah«, ist eine Frau aus Paderborn zwei Wochen mit einem gebrochenen Fuß herum gelaufen. Dafür bekommt sie jetzt 25 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Überfüllte Wartezimmer, gedeckelte Budgets - Deutschlands Ärzte stehen zunehmend unter Druck, und die Leidtragenden sind Patienten. Auch Marlies F. wurde ein Opfer der »Fünf-Minuten-Medizin«.
Sie war vor vier Jahren umgeknickt. Mit heftigen Schmerzen und einem dicken Knöchel humpelte die damals 46-Jährige zum Arzt. Obwohl die Frau über starke Schmerzen im Fuß klagte, diagnostizierte der Doktor ganz flott einen Bänderriss und ließ von seiner Sprechstundenhilfe auch nur das obere Sprunggelenk, nicht aber den Fuß röntgen. Mit dem Hinweis, sie könne den Fuß ruhig voll belasten, schickte der Mediziner die Patientin wieder nach Hause.
Erst als die Beschwerden nicht nachließen und sich sogar noch verschlimmerten, meinte der Arzt nach etwa 14 Tagen, vielleicht sei bei dem Missgeschick ja doch der Fuß in Mitleidenschaft gezogen worden. Eine Kernspintomographie bestätigte den Verdacht - ein eindeutiger Knochenbruch. 14 Tage hatte sich Marlies F. mit der Fraktur herum gequält.
Ein unabhängiger medizinischer Gutachter bestätigte den »schwerwiegenden Diagnosefehler«. Durch die verspätete Behandlung wuchsen die Knochen nicht wieder richtig zusammen. Marlies F. hat selbst nach so langer Zeit heute noch Schmerzen und Schwierigkeiten beim Laufen.
In einem außergerichtlichen Vergleich mit der Provinzial, der Haftpflichtversicherung des Arztes, erstritt der Bad Lippspringer Patientenanwalt Olaf Schmitz für seine Mandantin vier Jahre nach dem folgenschweren Unfall jetzt zumindest eine finanzielle Entschädigung.
Den Arzt hat Marlies F. inzwischen gewechselt.

Artikel vom 21.12.2004