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Bonbons im großen
Müllsack abgeschleppt

Diebstahl bei Storck: Maler verurteilt

Halle (mel). Weil sie den leckeren Bonbons bei der Arbeit nicht widerstehen konnten, fanden sich zwei Maler gestern auf der Anklagebank im Haller Amtgericht wieder.

Sie waren Ende Oktober für Malerarbeiten in einer der Produktionshallen des Unternehmes Storck eingesetzt worden und dem Sicherheitspersonal dabei unangenehm aufgefallen. »Wir haben uns doch nur was von der Ausschussware genommen«, waren beide Männer verwundert, warum man sie überhaupt vorgeladen habe.
Der diensthabende Wachmann versicherte dem Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld, er habe die Maler ausdrücklich daraufhingewiesen, dass sie keine Bonbons nehmen und vor allem das Gebäude nicht verlassen dürften. Trotzdem erwischte er die beiden dabei, wie sie mit einem leeren Müllsack in eine andere Halle gingen und wenig später mit einem halb gefüllten Sack zurückkamen. 14,5 Kilogramm habe die Waage angezeigt.
Einer der beiden habe dann, auf diesen Vorfall angesprochen, zugegeben, einen Sack mit Bonbons im Auto versteckt zu haben und diesen dann auch wieder zurückgegeben. Vor Gericht leugneten jedoch beide, dass sie irgendetwas hätten mitgehen lassen wollen. Sie hätten lediglich ein paar Bonbons genommen, um sie während der Arbeit zu essen. »Es ist natürlich schon ein erheblicher Unterschied, ob sie sich ein paar Bonbons in die Tasche stecken, oder 14,5 Kilo in einen Sack füllen«, gab der Richter den Angeklagten zu bedenken. Nicht zuletzt aufgrund der Aussage des laut Richter Pöld sehr glaubwürdigen Zeugen verurteilte er die Beiden zu Geldstrafen. Einer der Männer muss 40 Tagessätze à 40 Euro, der andere 40 Tagessätze à 25 Euro zahlen.

Artikel vom 18.12.2004