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Reflektierende Streifen schützen im Dunkeln

Fußgänger in der Dunkelheit oft schwer erkennbar - Polizei gibt wichtige Tipps


Von Jürgen Gebhard
Vlotho (VZ). Jeder Autofahrer kennt die Situation: Im allerletzten Moment taucht eine Gestalt im Scheinwerferlicht auf. Nicht immer bleibt es beim Schrecken: Erst am Donnerstag Abend ist auf der Herforder Straße eine Fußgängerin zu Tode gekommen, als sie die Straße überqueren wollte. »Gerade im Herbst und im Winter sollten alle Fußgänger darauf achten, dass sie gut von den Autofahrern gesehen werden können«, appelliert Albert Meier, Leiter der Polizeiwache Vlotho, an die schwächsten Verkehrsteilnehmer.
Dabei spricht er nicht nur Senioren an, auch Schulkinder, Jugendliche und Jogger hat er im Blick. »Helle Oberbekleidung ist immer gut«, lautet einer seiner wichtigsten Hinweise. Noch wirkungsvoller sind jedoch Reflexionsbänder, -schärpen oder -westen, die über der Kleidung getragen werden können: Im Licht der Scheinwerfer sind die Fußgänger damit schon aus einiger Distanz erkennbar. Erhältlich sind solche Reflexionsbänder unter anderem in Sportgeschäften und in Warenhäusern, in Vlotho beispielsweise im Marktkauf.
Beim Kauf von Schulranzen oder Rucksäcken sollten Eltern auf eingearbeitete Reflexionsstreifen achten, ebenso beim Kauf von Jacken. Sehr wirkungsvoll sind auch die reflektierenden »Blinkies«, die vielfach als Werbegeschenke verteilt werden. Ganz wichtig: Sie sollten zur Straße hin getragen werden.
Man kann als Fußgänger noch mehr für die eigene Sicherheit tun: »Wer in der Dunkelheit oder in der Dämmerung an einer Straße ohne Gehweg unterwegs ist, sollte an der Fahrbahnseite zusätzlich eine Taschenlampe in der Hand halten«, empfiehlt Albert Meier. Auch ein Blick in die Straßenverkehrsordnung lohnt sich: Sie schreibt vor, dass Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen ohne Gehwegen immer den linken Straßenrand bzw. den linken Standstreifen zu benutzen haben: »So kann man der Gefahr ins Auge sehen und sich darauf einrichten.«
Ein weiterer wichtiger Tipp der Polizei: Beim Überqueren der Fahrbahnen sollten Fußgänger grundsätzlich nur ausgeleuchtete oder durch Ampelanlagen gesicherte Stelle benutzen - auch wenn damit ein kleinerer Umweg verbunden ist.

Artikel vom 18.12.2004