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Chance für
Umnutzung:
Frist endet

Landwirte müssen sich beeilen

Gütersloh (WB). Bauern haben nur noch bis Ende dieses Jahres die Möglichkeit, landwirtschaftliche Gebäude in Wohn- oder Gewerbenutzung umzuwandeln, obwohl sie die Landwirtschaft schon seit Längerem aufgegeben haben.

Arnold Weßling, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Gütersloh, weist darauf hin, dass die Änderung in der Landesbauordnung, mit der der Umnutzung ausgedienter, leerstehender landwirtschaftlicher Bausubstanz in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Chance gegeben werden soll, Ende 2004 ausläuft.
Normalerweise war es in NRW nicht mehr möglich, seit mehr als sieben Jahren ungenutzte landwirtschaftliche Gebäude (ehemalige Scheunen oder Ställe) in Wohnungen oder gewerbliche Räume umzunutzen. Für das gesamte Jahr 2004 wurde diese Sieben-Jahres-Frist ausgesetzt. Praktisch bedeutet dies, dass Bauern, die im vergangenen Jahr mit der Umbaumaßnahme schon zu spät dran waren, noch bis Ende 2004 eine Genehmigung beantragen können.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahme mit dem Landschaftsplan und eventuellen Naturschutzauflagen zu vereinbaren ist. Arnold Weßling: »Von dieser ÝGeneralamnestieÜ können einige unserer Mitglieder betroffen sein. Sie sollten diese Chance noch bis Jahresende nutzen.« Denn es sei nicht erkennbar, dass die Sonderregelung verlängert beziehungsweise neu aufgelegt wird. Ein fachgerechter Antrag der Umnutzungsgenehmigung muss bis Ende 2004 beim Kreis Gütersloh eingegangen sein.
Der Vorsitzende hat allerdings kein Verständnis dafür, dass diese Regelung vom zuständigen Minister für Städtebau und Wohnen des Landes NRW, Michael Vesper, nicht weiter verlängert wurde. »In Zeiten des landwirtschaftlichen Strukturwandels kommt dieser Umnutzung eine besondere Bedeutung zu«, so Weßling. Die Umnutzung ausgedienter Bausubstanz statt deren Verfall sei nicht nur volkswirtschaftlich angezeigt, sondern diene vor allem auch dem Erhalt eines gepflegten Landschaftsbildes.
Nähere Informationen erhält man beim Landwirtschaftlichen Kreisverband Gütersloh in der Geschäftsstelle Wiedenbrück, Tel. 0 52 42/92 08 02 03, Fax: 0 52 42/92 08 08, oder in der Geschäftsstelle Halle, Fliederstraße 4, Tel. 0 52 01/8 15 20.

Artikel vom 18.12.2004