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Vorbehaltlos


Diabetiker, die einen Führerschein erwerben wollen, müssen nicht überall ihre Krankheit angeben. Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist Ländersache und entsprechend unterschiedlich geregelt. Das Bundesverkehrsministerium sieht allerdings keine Rechtsgrundlage für die Offenlegung der Zuckerkrankheit. Bundeseinheitlich gilt, dass Berufskraftfahrer den Diabetes angeben müssen und in der Regel ein Gutachten benötigen. Zuckerkranke haben übrigens kein erhöhtes Unfallrisiko.

Artikel vom 12.02.2005