18.12.2004
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Der Bürgermeister
20.12.2004 bis einschließlich 29.12.2004
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Versmold in der Zeit vom 20.12.2004 bis 03.01.2005 Einwendungen erheben. Die Einwendungen sind schriftlich zu richten
an den
Bürgermeister der Stadt Versmold -Fachgruppe Finanzen-, Postfach 1464, 33762 Versmold
oder
während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift im
Rathaus Versmold
Münsterstr. 16, Zimmer 14, zu erklären.
Über Einwendungen beschließt die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung.
Artikel vom 18.12.2004