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Tarif für Einsatzstunde
mehr als verdoppelt

Nach zwölf Jahren neue Feuerwehrsatzung


Hüllhorst (ber). Nach zwölf Jahren hat der Rat der Gemeinde Hüllhorst eine neue Gebührensatzung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr verabschiedet. Zwar hilft die Feuerwehr bei Bränden und in Notsituationen unentgeltlich, aber es gibt auch Situationen, in denen die Tätigkeit der ehrenamtlichen Helfer kostenpflichtig wird. Auf jeden Fall ist das so, wenn nach einer missbräuchlichen Alarmierung der Verursacher des Feuerwehreinsatzes ermittelt werden kann. Dafür sieht die Gebührensatzung, die auch schon im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde (wir berichteten), eine pauschale Gebühr von 500 Euro vor. Bei Fehlalarm durch eine Brandmeldeanlage werden 200 Euro erhoben. Die neue Satzung entspricht jetzt rechtlichen Vorgaben, und die Kostensätze entsprechen den tatsächlich entstehenden Belastungen, auch wenn sich CDU-Fraktionssprecher Günter Obermeier über die Steigerung von 25 Mark je Einsatzstunde eines Feuerwehrmanns im Jahr 1992 auf nun 28 Euro wunderte. Für die Feuerwehr war es ein anstrengendes Jahr mit mehreren Großeinsätzen, zum Beispiel am Himmelfahrtstag beim Feuer am ehemaligen Bordell »Ölberg« oder Ende November beim Brand eines Wohnhauses in Bröderhausen. Immer wieder gibt es aber auch kleinere Einsätze, etwa wegen Wespennestern. Diese können, sofern es sich nicht um eine unmittelbare Gefahrenbeseitigung handelt, kostenpflichtig sein. Die Satzung, die die Gebührenkalkulation aus dem Jahr 1992 ablöst, wurde vom Gemeinderat einstimmig akzeptiert.

Artikel vom 17.12.2004