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Elektronischen Weg nutzen

Finanzamt weist Unternehmen auf Änderung hin


Altkreis Halle (WB). Durch das Steueränderungsgesetz 2003 wurden das Umsatzsteuergesetz und das Einkommensteuergesetz bezüglich der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab 2005 geändert. Danach hat der Unternehmer die (Vor-) Anmeldung auf elektronischem Weg zu übermitteln. Die Änderung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft, so dass (Vor-) Anmeldungen aus dem Jahr 2004 noch auf Papier eingereicht werden dürfen. Für den Januar 2005 und folgende Zeiträume ist dann grundsätzlich das elektronische Verfahren vorgesehen.
Mit »ElsterFormular« stellt die Finanzverwaltung bereits heute kostenfreie Software dafür zur Verfügung. Hersteller von kommerzieller Buchführungssoftware bieten in den meisten Fällen für Unternehmer oder Arbeitgeber, die diese Software zur Erstellung ihrer (Vor-) Anmeldungen einsetzen, Updates an.
Vorteile der elektronischen Übermittlung:
l Steuerliche Abgabefristen für die abzugebenden Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen können optimal ausgenutzt werden.
l Nach Abgabe einer einmaligen Teilnahmeerklärung beim Finanzamt kann auf die Unterschrift bei den übermittelten (Vor-) Anmeldungen sowie eine Papierausfertigung verzichtet werden.
Sofern im Einzelfall Gründe gegen eine elektronische Übermittlung sprechen, kann auf Antrag das Finanzamt für Zeiträume ab dem 1. Januar 2005 zur Vermeidung von »unbilligen Härten« noch das bisherige Papierverfahren zulassen.
Wer das elektronische Verfahren einsetzt, muss dies einmalig gegenüber dem Finanzamt anzeigen. Weitere Infos unter www.fm.nrw.de/go/elster.

Artikel vom 16.12.2004