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Immobilie war
nur »Schrott«

Gericht verurteilt Badenia-Vorstand

Karlsruhe (dpa). Im Streit um den angeblichen Immobilienbetrug der Bausparkasse Badenia hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe erstmals einem Vorstandsmitglied eine direkte Verantwortung vorgeworfen.

Das OLG bezichtigt den einstigen Finanzvorstand Elmar Agostini der Beihilfe zum Betrug wegen umstrittener Immobilienfinanzierungen. Das ergibt sich aus der gestern bekannt gewordenen schriftlichen Begründung eines vor drei Wochen verkündeten Zivilurteils. Die Karlsruher Bausparkasse will gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
In dem mehr als 100 Seiten starken Urteil gesteht das OLG einer Polizistin einen Schadensersatzanspruch gegen Badenia zu, die 1997 eine - als Steuersparobjekt angepriesene - überteuerte Wohnung in Wuppertal gekauft hatte. Die Bausparkasse hat laut OLG bei der Finanzierung ihre Aufklärungspflichten verletzt. Nach Einschätzung ihres Rechtsanwalts Hubert Menken könnte das Urteil Auswirkungen zu Gunsten zahlloser geprellter Käufer haben, die »Schrottimmobilien« mit einer Badenia-Finanzierung erworben hätten. Bisher hatten die Gerichte ganz überwiegend zu Gunsten von Badenia entschieden. Das Karlsruher OLG erklärte dies damit, dass den anderen Gerichten »nicht sämtliche Informationen vorlagen«, die in diesem Prozess eine Rolle gespielt hätten.
Der einstige Finanzvorstand Elmar Agostini hat laut OLG zumindest Teile des betrügerischen Konzepts gekannt, mit denen Käufern hohe Renditen in Aussicht gestellt worden seien. Nach den Worten des Gerichts hat die mit dem Vertrieb der Wohnungen betraute Heinen&Biege-Gruppe die Ausschüttungen, die den Käufern aus einem so genannten Mietpool-Konzept zustehen sollten, bewusst zu hoch kalkuliert, »um den potenziellen Erwerbern der Eigentumswohnungen eine überhöhte Rendite der Wohnung zu suggerieren«.
Dieses Mietpool-Konzept sei »von Anfang an betrügerisch« gewesen, so dass OLG. Agostini habe das Konzept zumindest teilweise gekannt, was sich aus einem von ihm gefertigten internen Vermerk vom 15. August 1994 ergebe. Dennoch habe er dafür gesorgt, dass die verkauften Wohnungen finanziert worden seien. Darin liege eine Beihilfe zum Betrug. Zudem habe Badenia die »Verkehrswerte der zu finanzierenden Objekte systematisch und vorsätzlich zu hoch eingeschätzt«. Dieses System der Wertfestsetzungen sei Agostini ebenfalls bekannt gewesen.
Az: 15 U 4/01 vom 24.11.2004

Artikel vom 16.12.2004