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Staatliche Prämien
nicht verschenken

Volksbank-Tipp: auf Eigenheimzulage achten


Vlotho (VZ). Für Arbeitnehmer und Bausparer steht ein wichtiger Termin an: Sie sollten noch vor dem Jahreswechsel prüfen, ob sie sich schon die vollen Ansprüche auf Wohnbauprämien und Arbeitnehmer-Sparzulagen gesichert haben. Darauf weist die Volksbank Bad Oeynhausen-Herford hin.
»Besondere Beachtung sollten Bauwillige in diesem Jahr der Eigenheimzulage schenken«, rät das Geldinstitut: »Sofern der Bauantrag noch in diesem Jahr gestellt wird, bestehen für die Eigenheimzulage noch die alten Regelungen.«
Alleinstehende Bausparer erhalten 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie für eigene Einzahlungen bis maximal 512 Euro. Bei Verheirateten verdoppelt sich der förderungswürdige Betrag. Dabei sind jedoch Einkommensgrenzen einzuhalten: Alleinstehende dürfen über ein zu versteuerndes Einkommen von 25 600 Euro, Verheiratete über den doppelten Betrag verfügen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 9 Prozent und wird von Vater Staat auf die vermögenswirksamen Leistungen gewährt, die aber 470 Euro nicht übersteigen dürfen. Die hier geltenden Einkommensgrenzen liegen bei 17 900 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 35 800 Euro (Verheiratete).
Darüber hinaus fördert der Staat mit der so genannten Riester Rente auch den Aufbau einer privaten Geldrente. Die Volksbank bietet extra hierfür das Kombi-Produkt »4P«, das alle Möglichkeiten der staatlichen Förderung ausschöpft.

Artikel vom 16.12.2004