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Sonderpädagogische Förderung


Sie nerven durch lautstarkes Stören, reden dazwischen, neigen zur Gewalt, gelten als echte »Zappelphillips« oder sind völlig in sich gekehrt - die Symptome der Kinder, die eine Schule für Erziehungshilfe besuchen müssen, sind völlig unterschiedlich. Wenn sie in ihrer Regelschule, meist schon in der Grundschule, auffällig werden, wird ein »Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs« (VOSF-Verfahren) eingeleitet. Verhaltensauffällige Kinder werden dann oft eingestuft mit Förderbedarf im Bereich »emotionale und soziale Entwicklung«. Nicht automatisch ist damit allerdings ein Platz in der Sonderschule verbunden. Daneben gibt es weiterhin einen Prozentsatz von integrativer Beschulung an Haupt- oder Realschulen sowie an Gymnasien.

Artikel vom 17.12.2004