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Neues Schutzgebiet

Stadtforst: Kreis bittet um Rücksichtnahme


Bad Salzuflen/Kreis Lippe (SZ). Der Landschaftsplan Bad Salzuflen hat Rechtskraft. Damit steht nach Auskunft des Kreises Lippe der Bereich des Obernberges mit Stadtforst und den Kellerteichen unter Naturschutz. »Bei dem rund 163 Hektar großen Areal handelt es sich um ein FFH-Gebiet, das im europäischen Schutzprojekt ÝNatura 2000Ü eingebunden ist«, erläutert Manfred Zimmermann von der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe. Der weit ausgedehnte Waldbereich von Bad Salzuflen sei sehr strukturreich und enthält überwiegend Laubholzbestände bestehend aus Buchen und Eichen«, so Zimmermann weiter. Durchzogen werde der Wald von einigen Quellbächen und Teichen. Diese Gebiete böten Lebensraum für mehrere bedrohte Fledermausarten wie der Bechsteinfledermaus, dem Großen Mausohr und der Teichfledermaus. Sie finden dort im Wald ideale Lebensbedingungen.
Nach Angaben der Experten sollten insbesondere in den Sommermonaten und in den Frostperioden die besonderen Lebensräume der Teiche und Gewässer geschützt werden. Daher sollten sie weder zum Baden noch zum Eislaufen betreten werden.

Artikel vom 15.12.2004