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Elektronischen Weg nutzen

Finanzamt weist Unternehmen auf Änderung hin


Kreis Gütersloh (WB). Durch das Steueränderungsgesetz 2003 wurden das Umsatzsteuergesetz und das Einkommensteuergesetz bezüglich der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab 2005 geändert. Danach hat der Unternehmer die (Vor-) Anmeldung auf elektronischem Weg zu übermitteln. Die Änderung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft, so dass (Vor-) Anmeldungen aus dem Jahr 2004 noch auf Papier eingereicht werden dürfen. Für den Januar 2005 und folgende Zeiträume ist dann grundsätzlich das elektronische Verfahren vorgesehen.
Thomas Hartmann, Chef des Finanzamts Gütersloh: »Wer verpflichtet ist, eine (Vor-) Anmeldung abzugeben, sollte sich unbedingt jetzt darauf vorbereiten.« Mit »ElsterFormular« stellt die Finanzverwaltung bereits heute kostenfreie Software dafür zur Verfügung. Hersteller von kommerzieller Buchführungssoftware bieten in den meisten Fällen für Unternehmer oder Arbeitgeber, die diese Software zur Erstellung ihrer (Vor-) Anmeldungen einsetzen, Updates an.
Vorteil der elektronischen Übermittlung:
l Steuerliche Abgabefristen für die abzugebenden Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen können optimal ausgenutzt werden.
l Nach Abgabe einer einmaligen Teilnahmeerklärung beim zuständigen Finanzamt kann auf die Unterschrift bei den übermittelten (Vor-) Anmeldungen sowie eine Papierausfertigung verzichtet werden.
Sofern im Einzelfall Gründe gegen eine elektronische Übermittlung sprechen, kann auf Antrag das Finanzamt für Zeiträume ab dem 1. Januar 2005 zur Vermeidung von »unbilligen Härten« noch das bisherige Papierverfahren zulassen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn keine EDV-Anlage vorhanden ist. Details zur Konkretisierung der Härtefallregelung werden aus Gründen der bundesweiten Abstimmung erst Anfang Januar 2005 bekannt gegeben werden können.
Wer das elektronische Verfahren einsetzt, muss dies einmalig gegenüber dem Finanzamt anzeigen. Teilnahmeerklärung und weiterführende Informationen sind im Internet unter www.fm.nrw.de/go/elster zu finden.

Artikel vom 15.12.2004