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Turmuhr und Glocken schützenswert

Bestandteile der Pfarrkirche St. Nikolaus in Natzungen kommen in die Denkmalliste


Natzungen/Borgentreich (WB/cr). Die Natzunger Pfarrkirche St. Nikolaus mit ihrer Turmuhr und Glockenanlage wird in die Denkmalliste eingetragen. Das haben die Mitglieder des Borgentreicher Stadtrates in ihrer Sitzung am Dienstag einstimmig entschieden.
Die Glocken von 1920 und das Werk der Turmuhr von 1885 seien als Bestandteile des romanischen Westturmes aus orts- und religionsgeschichtlichen Gründen denkmalwert, hieß es zur Begründung.
1920 wurde das heute bestehende Gussstahlgeläut von der Firma Buderus & Humpert installiert. Im Jahr 2003 wurde ihm eine weitere Glocke der Firma Rincker hinzugefügt. Die drei Glocken aus dem Jahr 1920 haben Scheibenkronen und tragen zwischen zwei Stegen Inschriften in Groß- und Kleinbuchstaben: »Geg. V. Buderus Wetzlar u. Heinrich Humpert Brilon«. Auf den Flanken sind jeweils die Jahreszahlen zu lesen und nacheinander die Inschriften »VENITE«, »ADORATE« und »SACRIFICATE«.
Die Turmuhr wurde im Jahr 1885 hergestellt. Sie verfügt über ein Viertel- und ein Stundenschlagwerk, der Aufzug erfolgt elekrisch und automatisch über eine Kettentransmission.
Die Kirche selbst war im Jahr 1231 erstmals als Pfarre bezeugt worden und hat ihre heutige Form im wesentlichen 1806 erhalten.

Artikel vom 16.12.2004