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Täter und Opfer
im selben Zimmer

Bewährung für Tschetschenen

Rödinghausen (cl). Am 16. Juli ging der 29-jährige Asylbewerber Asad M. (Namen geändert) beim Bünder Bahnhof auf seinen 27-jährigen Landsmann Sos C. los, der anschließend mit acht Messerstichen in Oberschenkel und Gesäß vier Tage im Krankenhaus verbringen musste.

Für solche Fehden hätten die Tschetschenen auch in Grosny bleiben können und nicht nach Rödinghausen ziehen müssen. Von Blutrache war die Rede, für Ostwestfalen nicht nachvollziehbar. Richterin Judith Warner verurteilte den Angeklagten auf Antrag von Staatsanwältin Dorothea Ehresmann zu 16 Monaten auf Bewährung, der Anwalt des Opfers hatte dasselbe Strafmaß gefordert, aber ohne Bewährungsaussetzung.
Dem Angeklagten wurde auferlegt, sich von der Familie des Geschädigten räumlich fernzuhalten. Dies verstand die Richterin eher als Signal an die Gemeinde Rödinghausen, diese Aslbewerber in getrennte Unterkünfte einzuquartieren, denn bislang leben Täter und Opfer im selben Zimmer.
Fünf Wochen vor der Bluttat hatte Asad M. ein Glas Wasser auf seinen schlafenden Mitbewohner gekippt, dieser revanchierte sich, und es kam zur Schlägerei. Der Vater von Sos C. griff ein und verletzte den Angeklagten mit einem Küchenmesser.
Dieser drohte mehrfach mit dem Umbringen von Vater und Sohn. Sos C. tauchte unter und hielt sich bei verschiedenen Bekannten auf. Zufällig trafen beide am Tattag in Bünde zusammen, der 27-Jährige flüchtete in einen nahegelegenen Laden, doch Asad M. schlug ihn dort nieder und bearbeitete ihn mit einem Ausbeinmesser.
Der Angeklagte verbrachte die Zeit bis zur Verhandlung in U- Haft und wurde in so leichtbekleidetem Zustand vorgeführt, wie er bei seiner Festnahme gewesen war. Während des gesamten Prozesses blieb er wegen des besonderen Gefahrenspotenzials in Handschellen gefesselt.

Artikel vom 15.12.2004