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Räubertrio für
mehrere Jahre
hinter Gitter

Vierter Täter weiterhin auf der Flucht

Halle/Bielefeld (HHS). Die drei Täter, die in diesem Sommer Tankstellen in Halle und Bünde überfallen hatten, sind vom Landgericht Bielefeld wegen schweren Raubes zu Gefängnisstrafen zwischen sechs Jahren und drei Monaten sowie sieben Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Die zweite Große Strafkammer folgte damit in etwa dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte wegen der insgesamt vier Überfälle auf je eine Filiale von Shell (Halle) und Aral (Bünde) sogar Strafen bis zu fast zehn Jahren gefordert. Konkret muss Karim C. (26) sieben Jahre und drei Monate, Rabbe M. (21) sechs Jahre und drei Monate sowie Veli B. (23) sieben Jahre ins Gefängnis.
An den ersten drei Taten war auch noch ein weiterer Mann beteiligt, der auf den Namen »Scifo« hören soll, bislang der Polizei aber noch nicht ins Netz gegangen ist. Beamte aus Osnabrück hatten dort eine Adresse überprüft, aber nur seine Mutter angetroffen, die ihn bereits längere Zeit nicht gesehen haben will. Damit fehlt von dem Mann weiterhin jede Spur, wie eine Beamtin aus Gütersloh im Zeugenstand berichtete.
Der am Montag begonnene Prozess war gestern mit dem Abschluss der Beweisaufnahme und den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt worden. Darüber hinaus interessierte das Gericht der Werdegang der drei Täter. Sie hatten Gelegenheit, ihre Kindheit, Schulzeit und gegenwärtige Situation zu schildern. Ein Vorgehen, das in puncto Strafzumessung von Bedeutung sein sollte.
Die reinen Fakten hatten die Täter bereits in den Vernehmungen durch die Polizei und am ersten Verhandlungstag dargelegt und zugegeben (WB vom Dienstag). Demnach war der Tatbestand des schweren Raubes in allen vier Fällen erfüllt. Dieser sieht für die erste Tat in Halle mindestens drei Jahre und für die übrigen mindestens fünf Jahre Haft vor. Darunter darf das Gericht nur bleiben, wenn ein so genannter minder schwerer Fall vorliegt.
So bemühten sich die drei Verteidiger in ihren Plädoyers darzulegen, warum ausgerechnet bei ihrem Mandanten ein solcher Fall gegeben sei. Rechtsanwalt Kraft gab zu bedenken, dass es sich bei den Tätern nicht um »schwere Jungs« im herkömmlichen Sinne handele, vielmehr hätten sie verschiedene Probleme gehabt und seien sich der Tragweite ihres Handelns erst in der Untersuchungshaft bewusst geworden.
Vorsitzender Richter Fels erkannte gewisse soziale Umstände und insbesondere die umfassenden Geständnisse, die maßgeblich zur Aufklärung der ersten drei Taten beigetragen hätten, als strafmildernd an, wies jedoch entschieden auf Planung und Ausführung hin. Danach handelte es sich nicht nur um präzise ausgeklügelte Überfälle, sondern zeichneten sich die Taten auch durch Professionalität und mit jedem Mal steigende Brutalität aus. Fels wies darauf hin, dass das Urteil im unteren Bereich der Mindeststrafe liegt, und der deutsche Staatsangehörige B. möglicherweise nur zwei Drittel verbüßen müsste. Dem Tunesier C. und eventuell auch dem Syrer M. droht die Abschiebung.

Artikel vom 16.12.2004