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Wohnung
ausgeräumt

Ladendieb verurteilt

Herford (cl). Der 33-jährige Rolf M. (Name geändert) ließ im Oktober einen Schöffengerichtstermin platzen, weil er kurzfristig einen anderen Verteidiger gewünscht hatte. Jetzt hatte er einen Ladendiebstahl vom 27. Juli - eine Schale Aprikosen für 1,99 Euro - und Diebstähle fünf Wochen zuvor aus seiner Nachbarwohnung zu verantworten.

Staatsanwältin Leege forderte sieben Monate Haftstrafe, der neue Verteidiger und ausdrücklich auch der Angeklagte Freispruch. Der Vorsitzende Richter Bernd Kahre und die beiden Schöffen setzten aber ein Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung fest. Es war die 20. Verurteilung für den Angeklagten.
Erst im November 2003 war der alkohol- und zuletzt auch heroinsüchtige gelernte Maler aus der JVA entlassen worden, lange Haftzeiten, Aufenthalte in der Psychiatrie und einer Entziehungsklinik hatten nie dauerhafte Besserungen bewirkt. Während der Urteilsberatung und nach der Verkündung stärkten sich der Angeklagte und seine Begleiter mit Bier, bis das Taxi für die Heimreise eintraf.
Die Wohnung einer 53-Jährigen aus dem »Stelzenhaus« war weitgehend ausgeräumt worden. Sie hielt sich bei ihrem Partner in der Penthousewohnung auf. Nach ihrer bösen Entdeckung wollte sie ihren Nachbarn fragen, ob er etwas gehört habe - und fand schon im Flur, dann aber auch in den Zimmern ihr gestohlenes Eigentum wieder! Die Einlassung, sie wolle ja wohl ausziehen und habe alles in den Flur gestellt, war eine Zumutung für alle Beteiligten.
Im Vorbeigehen ließ Rolf M. in einem Verbrauchermarkt im Herforder Gehrenberg die Aprikosen mitgehen. Ein Lehrer aus Bayern, der das beobachtet hatte, informierte das Personal, das aber kein Interesse hatte. Darauf ging der Lehrer selbst zu der Trinkertruppe hinter dem Minipreis und nahm ihr beherzt das Obst weg, um es zurückzubringen. Dagegen wehrte sich Rolf M. mit seinen drei Promille verbal.

Artikel vom 15.12.2004