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Gutachten
bestätigt
Vereinbarkeit

Nationalpark Senne

Schloß Holte-Stukenbrock/Düsseldorf (WB). Die Nutzung der Senne als militärisches Übungsgebiet und die Einrichtung eines Nationalparks Senne seien gut miteinander vereinbar. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens im Auftrag des Umweltministeriums, das von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten erarbeitet wurde.

Daraus geht unter anderem hervor, dass eine Einschränkung der militärischen Nutzung aus naturschutzfachlicher Sicht nicht erforderlich sei, um dort einen Nationalpark auszuweisen. Im Gegenteil: Durch die militärischen Nutzungen seien die schutzwürdigen Flächen in der Senne in ihrem heutigen Zustand vielfach erst geschaffen oder erhalten worden. So ließen sich in der Senne die Naturschutzziele eines Nationalparks ohne Probleme in eine langfristig angelegte militärische Nutzung integrieren.
Umweltministerin Bärbel Höhn: »Der Truppenübungsplatz Sennelager ist einer der wichtigsten Übungsplätze der britischen Armee in Deutschland. Dieses Gebiet hat einen der höchsten Naturschutzwerte, auch weil es seit mehr als 100 Jahren militärisch genutzt wird und so offene Landschaften und naturnahe Bäche erhalten geblieben sind. Daher steht es außer Frage, dass die militärische Nutzung auch weiter Vorrang haben wird. Das Ziel ist eine Vereinbarung, in der den britischen Streitkräften zugesichert wird, dass die militärische Nutzung Vorrang hat. Das Konzept des Nationalparks werden wir genau wie in der Eifel mit allen regionalen Akteuren erarbeiten. Mit einem Nationalpark Senne erhalten die Menschen in der Region gleich drei Vorteile: Sie behalten die Wirtschaftskraft der Militärs, erhalten dazu wirtschaftlichen Aufschwung durch den Nationalpark und schützen diese einmalige Landschaft.«
Das Umweltministerium will die regionalen Akteure in der Senne, die Europa-, Bundestags- und Landtagsabgeordneten der Region gemeinsam mit der Bezirksregierung Detmold für Mitte Januar zu einem Informationsgespräch in die Bezirksregierung einladen.
In einem möglichen Nationalpark Senne soll der gleiche Grundsatz wie bei der Einrichtung des Nationalparks Eifel gelten: Durch den Nationalpark werde es darüber hinaus keinen Umgebungsschutz geben, das heißt, dass Privatflächen von Schutzmaßnahmen des Nationalparks nicht betroffen sein sollen. Der Nationalpark soll ausschließlich auf Flächen, die sich im Eigentum des Bundes oder des Landes befinden, errichtet werden. Selbstverständlich könnten private und kommunale Waldbesitzer ihre Flächen freiwillig einbringen, wenn sie dies möchten.

Artikel vom 14.12.2004