11.12.2004 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

61-Jähriger erhält Haftstrafe

Söhne der Verwandten mehrfach sexuell missbraucht


Herford/Löhne (cl). Zwei Jahre und neun Monate Gefängnisstrafe lautete das Urteil für den 61-jährigen Heiner E. (Name geändert), der jetzt auf der Anklagebank im Herforder Amtsgericht saß. Heiner E. nahm das Urteil sofort an und versuchte sich noch einmal bei seiner Nichte zu entschuldigen. Sie und ihre Familie hatten im Januar 2003 den Verwandten bei sich in Löhne aufgenommen, als dessen Ehe nach 23 Jahren in Berlin geschieden wurde. »Zum Dank«, so Staatsanwalt Christoph Zielke in seinem Schlussplädoyer, machte sich der nicht vorbestrafte Großonkel sexuell an die beiden sieben und neun Jahre jungen Söhne heran, in einem Fall auch an deren Freund. Mindestens elfmal schaute er mit ihnen Pornofilme an, zweimal kam es anschließend auch zu sexuellen Handlungen, die er an den Jungen vornahm. Dass die Jungen vor fünf Jahren schon einmal von einem anderen Täter sexuell missbraucht worden sind, macht die Angelegenheit noch schlimmer. Der Neunjährige wird schon wegen seiner Verhaltensänderungen therapeutisch betreut, beim Jüngeren soll zuerst die weitere Entwicklung abgewartet werden.
Der Angeklagte erklärte: »Es ist mir passiert, das war ein Ausraster!« Dagegen sprach der lange Tatzeitraum von einem knappen Jahr und die Tatsache, dass Heiner E. 67 pornografische Videofilme in seiner Wohnung aufbewahrt hatte. Der immense Vertrauensbruch gegenüber seinen Verwandten wurde mehrfach negativ hervorgehoben. Der Angeklagte fuhr 17 Jahre als Matrose zur See, betätigte sich dann künstlerisch am Berliner Bauhaus und hat zwei erwachsene Söhne. In den fünf Monaten U-Haft in Brackwede wurde er mehrfach von Mitgefangenen attackiert. Als Sittlichkeitstäter ist er in der Knast-Hierarchie auf der untersten Stufe, bei seinem Alter und schlechten Gesundheitszustand treffen ihn als Erstverbüßer die Bedingungen hinter Gittern besonders hart. Er möchte die Haftzeit zu einer Sexualtherapie nutzen.

Artikel vom 11.12.2004