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Stadtpass soll es nur für
echte Bedürftige geben

Schärfere Richtlinien in Halle beschlosssen

Halle (WB). Die neuen Richtlinien für die Gewährung eines Stadtpasses sorgten im Haller Sozialausschuss für eine Menge Diskussionsstoff. Die Verwaltung will eine Vereinfachung der Vergaberegeln und letztlich auch eine Beschränkung des Personenkreises, der in den Genuss dieses Vergünstigungspapiers für Bedürftige kommt.

Deshalb will das Haller Rathaus den Berechtigtenkreis konsequent auf die Menschen begrenzen, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Geld aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Von CDU-Seite hingegen wurde diese Einschränkung als ungerecht empfunden. Denn es gebe eine Menge Menschen, die in so niedrigen Einkommensgruppen verdienten, dass sie nur unwesentlich mehr als ein ALG-II-Empfänger bezögen. Die sollten auch einen Stadtpass bekommen können, wenn die Verwaltung die Verdienste überprüfe. Diesen zusätzlichen Aufwand lehnte Helmut Bußmeyer vom Sozialamt ab, weil mit der Hartz-IV-Reform ohnehin eine Überlastung der Mitarbeiter eingetreten sei. Er verwies auf Probleme bei der Überprüfung und nannte das Beispiel einer Studentin, die den Stadtpass aufgrund ihrer vermeintlichen Geringeinkünfte erhielt, obwohl sie Tochter wohlhabender Eltern war.
Mit dem Stadtpass gibt es Eintrittskarten ins Haller Lindenbad für die Hälfte, 50 Prozent Ermäßigung bei kulturellen Veranstaltungen sowie den Mitgliedsbeiträgen in Sportvereinen, ebenso die 50-prozentige Ermäßigung bei Beiträge für die Musikschule, bei den Kursgebühren für die Volkshochschule sowie.
In diesem Jahr bis Ende November verursachte der Stadtpass Kosten von knapp 8000 Euro. Die bisherige Förderung für öffentliche Verkehrsmittel, die bisher etwa ein Viertel der Gesamtsumme ausmachte, fällt mit den neuen Richtlinien weg.

Artikel vom 11.12.2004