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Im Alkoholrausch die Freundin verletzt

52-Jähriger attackiert seine Bekannte dreimal - Bewährungsstrafe und 180 Arbeitsstunden


Von Wolfgang Clemm
Herford (HK). Eine »schlagende Verbindung« waren der 52-jährige Gunter R. (alle Namen geändert) und die 47-jährige Simone L. Ende 2001 eingegangen. Beide hatten sich im Alkoholiker-Freundeskreis kennengelernt, wohnten im selben Haus - und feierten regelrechte Gelage. Jetzt saß Gunter R. vor dem Schöffengericht, weil er im ersten Vierteljahr 2003 seine Bekannte dreimal sehr heftig verletzt hatte. Die Bilder, die die Verletzte, aber auch die beiden völlig verwahrlosten Wohnungen zeigten, waren erschreckend. Der Vorsitzende Richter Bernd Kahre und die beiden Schöffen in ihrer letzten Sitzung verurteilten den Arbeitslosen zu acht Monaten mit Bewährung und 180 Arbeitsstunden.
Bei den einzelnen Vorfällen waren jeweils um die drei Promille pro Nase im Spiel. Ein 41 Jahre alter Polizeibeamter meinte plastisch: »Solche Verletzungen wie bei Frau L. habe ich noch nie gesehen!« Bei dem Angeklagten wurde verminderte Schuldfähigkeit strafmildernd angenommen, er war auch noch nie mit Gewalttaten aufgefallen.
Seitdem sich das Paar endgültig getrennt hat, ist Ruhe an der Front eingekehrt. Nicht nur der Angeklagte war psychiatrisch wegen seiner Schuldfähigkeit untersucht worden, auch Simone L. im Hinblick auf ihre Glaubwürdigkeit. Salopp gesagt, fiel ihr Gutachten negativer aus. Sie hat auch schon gegen diverse Männer Strafanzeigen wegen Körperverletzung und Vergewaltigungen gestellt, was sie allerdings nicht in jedem Einzelfall von vornherein unglaubwürdig macht. Zweimal wurde sie von Gunter R. durch Schläge schwer im Gesicht verletzt, erlitt Brüche und hätte zweimal fast das Augenlicht verloren, einmal aber auch der Angeklagte, nachdem er mit einer Bierflasche malträtiert worden war. Bei einem weiteren Mal wurden der Frau Verbrennungen dritten Grades am Gesäß mit einem Heißluftgerät zugefügt. Auch Verteidiger Jochen Meyer zu Bexten und Staatsanwalt Torsten Polakowski bemühten sich, den künftigen Rechtsfrieden nicht zu gefährden.

Artikel vom 13.12.2004