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Angeklagte bekommen mildes Urteil

Amtsgericht verhängt je eine Woche Dauerarrest für vier Einbrüche


Bad Oeynhausen (wol). Mit einem blauen Auge davon gekommen sind zwei Angeklagte aus Löhne und Bad Oeynhausen am Freitag vor dem Oeynhausener Amtsgericht. Beide waren wegen zum Teil gemeinschaftlichen Diebstahls in mehreren Fällen angeklagt. Der Angeklagte H. aus Löhne, 20 Jahre alt und vorbestraft, wurde in einer Einbruchsanklage - Eindringen in ein Außenbüro des Wittekindshofes und Entwendung von 800 Euro - für schuldig gesprochen. Er erhielt eine Woche Dauerarrest.
Ebenso wurde der zweite Angeklagte T. aus Bad Oeynhausen, 20 Jahre alt und nicht vorbestraft, mit einer Strafe von einer Woche Dauerarrest für vier Einbruchsdelikte versehen. Er war bei dem Einbruch in das Wittekindshof-Büro dabei, hatte darüber hinaus einen Imbiss an der Werrestraße, Geschäftsräume einer Bäckerei und einen Pkw aufgebrochen. Beide Angeklagte nahmen das Urteil an, und bekräftigten, dass es ihnen leid täte. Ein Großteil des gestohlenen Geldes aus dem Wittekindshof-Büro sei außerdem zurückgegeben worden.
Richterin Dr. Funk vom Amtsgericht Bad Oeynhausen verdeutlichte ihr Urteil vor allem gegenüber dem Angeklagten H. mit eindringlichen Worten: »Das ist ihre letzte Chance. Wir haben uns hier 2004 schon einmal gesehen. Sie wurden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu Beugearrest verurteilt, sollten 40 Arbeitsstunden ableisten. Das läuft, so wie ich lese, nur sehr schleppend«, bemerkte sie appellierend an den Angeklagten.
Der für H. zuständige Betreuer skizzierte kurz die Situation des 20-Jährigen, der die Sonderschule besuchte und dessen Eltern getrennt lebten; der Vater ist inzwischen verstorben. »Er hat nur wenig eigene innere Strukturen, die kriminelle Energie entlud sich bei ihm aus Langeweile«, so der Betreuer. In seinem Plädoyer verwies daher auch der Staatsanwalt auf die »Reifeverzögerungen« von H.. Er soll nun Anfang 2005 mit einem Sozialpädagogen im Rahmen des Projektes »Betreutes Wohnen« eine neue Chance erhalten. »Sie sind verdammt gut weggekommen«, gab ihm Dr. Funk noch mit auf den Weg.
Auch der Angeklagte T. aus Bad Oeynhausen konnte mit dem milden Urteil »eine Woche Dauerarrest« mehr als zufrieden sein. Er hatte in kürzester Zeit - von Ende August bis Anfang September - drei Einbrüche »aus Geldnot«, so der Angeklagte, begangen, bevor er gemeinsam mit H. die 800 Euro aus der Außenstelle des Wittekindshofes in der Bahnhofstraße stahl. T. gestand die drei Taten freimütig, »es tut mir leid«. »Nächstes Mal wende ich bei Ihnen Erwachsenenstrafrecht an, dann kommen auch sie nicht mehr so gut weg«, ermahnte die Richterin den jungen Mann.

Artikel vom 11.12.2004