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Beamte verschließen sich nicht vor Reformen

DBB-Kreisverband diskutierte in Brakel die Laufbahnreform und ihre Konsequenzen
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Brakel (WB). »Der öffentliche Dienst und die Beamten verschließen sich nicht den erforderlichen Reformen, auch wenn sie schmerzhaft sind.« Diese Kernaussage machte Andrea Langhans, stellvertretende Vorsitzende des DBB Nordrhein-Westfalen auf einer Informationsveranstaltung »Neue Wege im öffentlichen Dienst«. Dazu hatte der Kreisverband Höxter des Deutschen Beamtenbundes ins Gasthaus Tegetmeier in Brakel eingeladen wurde.

Ausgangspunkt für die aktuellen Anstöße seien die »geradezu revolutionär« anmutenden Vereinbarungen eines Eckpunktepapiers, das von Innenminister Otto Schily, Peter Heesen, dem Vorsitzenden des DBB und dem Verdi-Vorsitzenden Frank Bsirske beschlossen wurde und mit der die großen Verbände »agieren statt reagieren« wollten.
Zu den Eckpunkten der Reform zähle die Laufbahnreform, »die nicht nur das bisherige System beseitigt, sondern auch durchsichtiger wird und den Aufstieg erleichtert«, führte Andrea Langhans aus. Das neue Bezahlsystem orientiere sich an der individuellen Leistung und der tatsächlich wahrgenommenen Funktion. Alter und Familienstand sollten danach keine Rolle mehr spielen. Zum Basisgehalt können Leistungsstufen (geplant sind 15) kommen, die als variabler Anteil an der individuellen Leistung ansetzten. Der Rahmen der variablen Bezahlung solle zwischen 90 und 110 Prozent liegen, wobei das neue System für die öffentlichen Haushalte keine Mehrkosten mit sich bringen dürfe.
Als besonders problematisch angesehen wurde in der Diskussion die Frage der Leistungsbewertung, weil es dafür weder die erforderlichen Instrumente noch die Qualifizierung der Führungskräfte gebe. Vor allem im Schulbereich wurden in diesem Punkt die größten Schwierigkeiten einer Umsetzung gesehen.
Nicht rütteln lassen will der DBB am Beamtenstatus und sieht sich durch ein Gutachten von Professor Sinn bestätigt, der den Beamten bescheinigte, weniger Privilegien zu haben, billiger und fleißiger zu sein, als es ihrem Ruf in der Öffentlichkeit entspreche. Eine adäquate Bezahlung müsse jedoch künftig sicherstellen, dass es im öffentlichen Dienst hoch qualifizierte Mitarbeiter gebe. Ein einheitliches Dienstrecht, wie es von Nordrhein-Westfalen forciert werde, wurde eine eindeutige Absage erteilt.

Artikel vom 10.12.2004