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Richter lässt Vollbart nicht als Ausrede gelten: 375 Euro Strafe

46-jähriger Versmolder ohne Führerschein geblitzt worden


Versmold/Halle (mel). Ein Vollbart sorgte gestern in einer Verhandlung im Amtsgericht Halle für Verwirrung. Den wollte der Angeklagte nämlich bereits seit einem Jahr tragen - der Mann auf dem Foto, das bei einer Geschwindigkeitsübertretung entstanden war, zeigte sich jedoch glattrasiert. »Bei Ihnen steht einiges auf dem Spiel«, betonte Richter Peeter-Wilhelm Pöld zu Beginn der Verhandlung. Der Versmolder Eckhard G. hatte nämlich zur vorgeworfenen Tatzeit, am 16. April, keinen Führerschein. Der war ihm aufgrund seines »überfüllten« Punktekontos entzogen worden.
Wer denn nun der Fahrer auf dem Foto sei, wollte der Richter wissen, zumal es sich ja schließlich um das Fahrzeug des Angeklagten handelte. Das sei ein Onkel aus Polen gewesen, verteidigte sich G., wollte jedoch die Anschrift des Onkels nicht nennen. Nicht nur die mangelnde Einlassung des Angeklagten, sondern zuletzt auch die vagen Aussagen der Zeugen konnten keinen echten Zweifel an der Schuld des Angeklagten aufkommen lassen. Obwohl die Staatsanwältin Freispruch wegen unzureichenden Tatverdachts beantragte, wollte Richter Pöld G. nicht ungestraft davonkommen lassen. »Sie wollten uns hier etwas vormachen, was ich Ihnen nicht abkaufe«, begründete Pöld sein Urteil: insgesamt 375 Euro Geldstrafe. Der Richter sprach zwar keine weitere Führerscheinsperre aus, jedoch muss G. mit sechs weiteren Punkten in Flensburg rechnen.

Artikel vom 09.12.2004