Öffentliche Bekanntmachung Friehofsgebührensatzung Die Geltungsdauer des § 4 -Gebührentarif- der Friedhofsgebührensatzung der Evangelisch - Lutherischen Kirchengemeinde Enger vom 20. Juni 2001 in der Fassung vom 12. November 2003 wird bis zum 31. Dezember 2005 verlängert. Kirchen- und staatsaufsichtlich genehmigt Das Prespyterium der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Enger