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Ab 2005 Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen


Warburg (WB). In der Familienkasse der Agentur für Arbeit liegen inzwischen die ersten Anträge auf die neue Leistung »Kinderzuschlag« vor. Diese Beihilfe kann ab 1. Januar 2005 an gering verdienende Eltern gezahlt werden, die ansonsten wegen ihrer Kinder in das Arbeitslosengeld II abrutschen würden.
Voraussetzung ist, dass die minderjährigen Kinder in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern leben. Ob und in welcher Höhe ein Kinderzuschlag gewährt werden kann, hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder ab. Er kann bis zu 140 Euro monatlich pro minderjährigem Kind betragen und längstens für 36 Monate gezahlt werden.
Einkommen des Kindes von monatlich 140 Euro oder mehr (z.B. Unterhaltsleistungen, Halbwaisenrenten) schließt den Kinderzuschlag ganz aus. Auch bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe wird kein Kinderzuschlag gezahlt.
Antragsvordrucke sowie das Merkblatt, das auch Berechnungsbeispiele enthält, können telefonisch bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit Paderborn unter 05251/ 120-0 angefordert werden.
Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Familienkasse der Agentur
für Arbeit Paderborn, Winfriedstr. 54, 33098 Paderborn einzureichen. Dabei sind sowohl das Einkommen und Vermögen als auch die geltend gemachten Belastungen im Einzelnen zu belegen.

Artikel vom 13.12.2004