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Bett brennt:
Ursache unklar

Hersteller zahlt gesenkte Geldstrafe

Herford (cl). Richterin Alexandra Sykulla konnte eine ganz alte Akte endlich schließen, die sie selbst »geerbt« hatte. Das Ergebnis konnte niemand richtig zufrieden stellen, doch der Angeklagte Thomas D. (Name geändert) stimmte auf Anraten von Firmenanwalt Krekeler aus Dortmund einer Verfahrenseinstellung gegen 1 000 Euro Geldauflage zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu, damit die Sache beendet ist.

Der ursprüngliche Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung hatte 5 000 Euro verlangt. Der Vorfall war tragisch: An Heiligabend 2000 geriet in einem AWO-Altenheim in Zweibrücken das Pflegebett einer 80-Jährigen in Brand, die Feuerwehr fand sie tot. Die Mitbewohnerin konnte aus eigener Kraft das Zimmer verlassen. Thomas D. war Kaufmännischer und Technischer Geschäftsführer eines Herforder Bettenherstellers, das Antriebselement für die verstellbaren Kopf- und Fußteile kamen von einer Firma aus Kirchlengern.
Der eingeschaltete Brandsachverständige fand letztlich die Ursache für den Brand nicht eindeutig heraus: Als eine Möglichkeit sah er den fehlenden Knickschutz an der Kabelzuführung an, der möglicherweise zu einer Lichtbogenbildung geführt habe. Nur: Das Kabel war dort fest am Rahmen angeschlossen und konnte bei normaler Handhabung nicht abknicken. Die neueren Modelle hatten im Gegensatz zu früheren Brandfällen bei verschiedenen Bettenherstellern auch eine Zugentlastung, die Herforder Spezialfirma baute freiwillig noch eine Netzfreischaltung ein: Dabei sind nur 18 Volt auf der Leitung (Klingelstrom), erst bei Verstellung von Kopf- oder Fußteil werden die 230 Volt abgerufen.
Rein theoretisch könnte das Bett auch vom Betreiber unsachgemäß behandelt worden sein - beim Bewegen wird der Stecker grob aus der Steckdose gerissen, das Kabel wird von Staubsaugern oder anderen Geräten überfahren und beschädigt, vielleicht erfolgte die Wartung der Betten nicht oder nicht korrekt. Der Bettenhersteller wurde auch nie wegen der Brandkosten in Anspruch genommen. Beide Zimmerbewohnerinnen waren übrigens Raucherinnen.
Das Verfahren gegen den Stellvertreter und Nachfolger von Thomas D. wurde ohne Geldauflage eingestellt, er selbst ist seit zwei Jahren im Ruhestand. »Was haben wir falsch gemacht? Das wäre für mich und die Firma, die alle Standards mehr als erfüllt hat, enorm wichtig!« lautete seine verständliche Schlussbitte.

Artikel vom 08.12.2004