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Jugendarbeit ist immer
mehr Bildungsauftrag

Bewährte Strukturen im ländlichen Raum erhalten

Pr. Oldendorf / Altkreis Lübbecke (WB). 20 Fachvertreter aus der Jugendarbeit im Altkreis Lübbecke trafen sich auf Einladung des heimischen Landtagsabgeordneten Karl-Heinz Haseloh im Jugendfreizeitheim Pollertshof, um mit Klaus Schäfer vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder in NRW über die Zukunft der Jugendarbeit zu diskutieren.

Hintergrund ist das neue Jugendfördergesetz, das die nordrhein-westfälische Landesregierung im kommenden Jahr verabschieden will und das zum 1. Januar 2006 in Kraft treten soll. Damit wird erstmals die Förderung der Jugendarbeit in NRW gesetzlich festgeschrieben.
Klaus Schäfer, Abteilungsleiter für den Bereich Jugend und Kinder im NRW-Ministerium bestätigte, dass ab 2006 für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen 96 Millionen Euro bereitgestellt und auf fünf Jahre festgeschrieben werden sollen. Die gesetzliche Absicherung hatten die Träger der Jugendarbeit in diesem Jahr in einer Volksinitiative vom Land gefordert. Auch wenn dieses Ziel erreicht wurde, muss die Jugendarbeit dennoch mit einer Reduzierung der Förderung um etwa 20 Prozent rechnen.
Damit nicht eine weitere Schließung von Einrichtungen in der Jugendarbeit drohe, wird zur Zeit geprüft, so Schäfer, ob eine weitere Kürzung der Mittel im kommenden Jahr aufgehoben werden kann.
Im Mittelpunkt der Diskussionen stand die Frage, wie sich die vom Land geplante Verknüpfung von Jugendarbeit und Schule umsetzen lässt, ohne dass die bewährte Infrastruktur in der Jugendarbeit insbesondere im ländlichen Raum zerschlagen wird.
Schäfer bestätigte, dass durch das Jugendfördergesetz Jugendarbeit und Schule stärker aufeinander bezogen werden solle. Dabei solle der Bildungsauftrag der Jugendarbeit und deren Bedeutung stärker in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit rücken. Allerdings dürfe sich Jugendarbeit nicht in die Schule verabschieden. Die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit müssten im Kontext von Schule erhalten bleiben.
Er räumte ein, dass in den Überlegungen oftmals die Situation im großstädtischen Bereich stärker im Blick wären. Insbesondere in ländlich strukturierten Regionen ist es vom Gesetzgeber gewollt, so Schäfer, dass die Angebote der Offenen Ganztagsgrundschule in den bestehenden Einrichtungen der freien Träger der Jugendarbeit stattfinden können und sollen.

Artikel vom 10.12.2004