07.12.2004
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für guten Zweck
Sehr geehrter Herr Besser,
ich wende mich mit diesem Leserbrief, in meiner Eigenschaft als Mitglied der Fördergesellschaft des Lionsclubs Bielefeld-Hünenburg, in einem offenen Brief an Sie.
Der Lionsclub Bielefeld Hünenburg hat, als er von dem Feuer, in einem Kindergarten in Steinhagen, hörte, schnell und unbürokratisch eine namhafte Summe zur Verfügung gestellt, um den betroffenen Kindern aus Steinhagen zu helfen. Das Geld wird auf unserem jährlichen Nikolausmarkt für Kinder in Not auf dem Schlosshof von Tatenhausen durch die ehrenamtliche Mitarbeit der Clubmitglieder erwirtschaftet.
Am Freitag, den 3. 12. 2004, rief ich Sie an, da man die auf der Fläche der Gemeinde Steinhagen aufgestellten Werbeaufsteller, die auf den Nikolausmarkt für Kinder in Not hinwiesen, entfernt hatte. In einem Schreiben vom 1. 12. 2004 teilte man dem Vorsitzenden der Fördergesellschaft mit, wo er die entfernten Schilder abholen könne.
Bei unserem Telefonat am 3. 12. 2004 teilten Sie mir mit, dass auf der Fläche der Gemeinde Steinhagen keinerlei Werbung erlaubt sei und verglichen uns mit anderen Werbeaufstellern, wie zum Beispiel »Erotikmessen«.
Ich entschuldigte mich daraufhin bei Ihnen, da es uns nicht bekannt war, dass das Aufstellen von Werbung in Steinhagen verboten sei. Worauf Sie antworteten, dass wir froh sein könnten, dass kein Bußgeld erhoben würde.
Meine Bitte, die Schilder abholen zu dürfen, um diese nochmals auf der Gemeindefläche von Steinhagen aufzustellen, damit auch Steinhagener Bürger auf unseren Nikolausmarkt für Kinder in Not hingewiesen würden, schlugen Sie aus.
Schade für die Kinder, Herr Besser.
Benedikt Freiherr Teuffel von Birkensee
Artikel vom 07.12.2004