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Heim für
Aussiedler
aufgelöst

28 500 Euro Ersparnis


Löhne-Obernbeck (per). Die Stadt trennt sich von einem ihrer insgesamt drei Übergangsheime zur Unterbringung von Aussiedlern. Betroffen ist das Gebäude an der Wittenberger Straße 24a und 24b in Obernbeck. »Die Zahl der uns zugewiesenen Aussiedler ist in der Vergangenheit zurückgegangen. Wir können es uns aus Kostengründen nicht leisten, ein Übergangsheim in dieser Größenordnung vorrätig zu halten, das wir nicht belegen«, sagte Sozialamtsleiter Hans-Werner Abke auf Nachfrage der LÖHNER ZEITUNG.
Die Stadt hatte für das Objekt, das 46 Aussiedlern Platz bietet, 1991 einen Nutzungsvertrag mit der »B & S« abgeschlossen. Nachdem die vereinbarte zehnjährige Laufzeit 2001 abgelaufen war, nahm die Stadt in der Folge die Option war, die Nutzung jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die »B & S« erhielt in diesem Jahr für die Überlassung des Übergangsheimes eine Nutzungsentschädigung in Höhe von knapp 13 500 Euro. Zusätzlich fielen jährliche Betriebskosten von rund 15 000 Euro an. Entsprechend wird der Haushalt der Stadt durch die so genannte Entwidmung des Gebäudes zum 31. Januar 2005 um rund 28 500 Euro im Jahr entlastet.
Die »B & S« ist verpflichtet, das Haus, das bereits geräumt ist, nach Ablauf der Bindungsfrist als Sozialwohnung zu nutzen. Die an die Stadt gezahlten und an die Vermarktungsfirma weitergeleiteten Fördermittel können somit belassen werden.
Nach der Auflösung des Übergangsheimes an der Wittenberger Straße 24a und 24 b bieten nun nur noch zwei Gebäude Unterkunftsmöglichkeiten für Aussiedler - und zwar im Baxwittel 3a und 3b sowie an der Wittenberger Straße 26 a und 26b. Beide Häuser bieten insgesamt 118 Plätze. »Diese Kapazität ist ausreichend, die zukünftig aufzunehmende und auch weiter zu erwartende rückläufige Anzahl von Aussiedlern unterzubringen«, heißt es in der Beschlussvorlage des Sozialausschusses, der in der vergangenen Woche tagte. Sollte durch Mehrzuweisung kurzfristig eine Unterbringung in den verbleibenden Übergangsheimen nicht möglich sein, könne eine Belegung in anderen stadteigenen und vom Sozialamt verwalteten Objekten erfolgen, heißt es abschließend.

Artikel vom 07.12.2004