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Creme-Streit geht weiter

Glas protestiert gegen TV-Auftritt des »test«-Chefs

Werther (WB/fn). Die Schauspielerin Uschi Glas und die 4 S Marketing GmbH aus Werther haben scharf der Behauptung von »test«-Chefredakteur Hubertus Primus über angeblich fehlende Informationen zu Herstellung und Gutachten der »Uschi Glas Face Cream« widersprochen.

Der Stiftung Warentest, die die Zeitschrift herausgibt, sei sehr wohl bekannt, wo die Gutachten erstellt wurden, die die positiven Eigenschaften der Gesichtscreme bestätigen, hieß es am Wochenende in einer Presseerklärung.
Hubertus Primus hatte am Freitag im ARD-Morgenmagazin erklärt, wichtig sei neben der Rezeptur, wie diese Creme »tatsächlich hergestellt« wird, ob die Rezeptur eingehalten wird, ob da »die hygienischen Umstände immer einwandfrei sind«. »Wir wissen nicht, wo diese Gegengutachten erstellt wurden und ob wirklich die gleiche Creme zugrunde lag.« Die Stiftung Warentest hatte die Verträglichkeit der Creme negativ beurteilt, Uschi Glas hatte diese von mehreren Instituten begutachten lassen und anschließend den Rechtsweg eingeschlagen.
Glas-Rechtsanwältin Tanja Irion teilte mit, man verfüge über Gutachten der renommierten Institute Dermatest in Münster und der Inveresk Research Group mit Hauptsitz in Schottland. Ein Gutachten sei im Klinikum der Stadt Hanau erstellt worden. Dies sei der Stiftung bekannt, da alle Gutachten im Rechtsstreit gegen die Warentester der Klageschrift beigefügt worden seien. Der Stiftung sei die Klage zugegangen, ihre Rechtsanwälte hätten sich am 25. November beim Landgericht Berlin angemeldet.
»Es ist also falsch, wenn Primus behauptet, man wisse nicht, wo die Creme getestet worden sei«, sagte Tanja Irion. Selbstverständlich sei dieselbe Creme getestet worden, die auch die Stiftung Warentest untersucht habe. Die Rezeptur sei seit der Markteinführung 2001 unverändert geblieben. »Dies können und werden wir lückenlos dokumentieren«, betonte Irion. »Wir weisen entschieden zurück, dass man uns unterstellt, wir hätten eine andere Creme testen lassen, und werden diese Behauptung auf ihre Strafbarkeit überprüfen lassen.«
Zu den hygienischen Bedingungen bei der Herstellung erklärte die Rechtsanwältin, die von der 4S Marketing GmbH beauftragten Labore und der Herstellungsbetrieb verfügten über einen untadeligen Ruf. Inveresk teste für die Europäische Union. Der Herstellungsbetrieb verfüge über die Genehmigung zur Fertigung von Arzneimitteln. Die Hygiene werde durch die Behörden überwacht. Seit 1964 beliefere dieser Betrieb namhafte Kosmetikunternehmen.

Artikel vom 06.12.2004