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Für die Braunen
läuft die Zeit ab

HU-Prüftermin zum Jahresende


Noch bis spätestens 31. Dezember müssen alle Fahrzeughalter ihr Kraftfahrzeug mit brauner Prüfplakette zur periodischen Hauptuntersuchung (HU) vorfahren. Daran erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Ein Überziehen des Prüftermins, zum Beispiel über den Jahressprung, ist seit längerem nicht mehr zulässig und bringt dem Fahrzeughalter im übrigen keine Vorteile: Auch bei verspäteter Hauptuntersuchung wird die Laufzeit der neuen Plakette ab dem Fälligkeitsmonat berechnet. Überschreitet der Halter eines Pkw oder Motorrads die HU-Frist um mehr als zwei Monate, muss er zudem mit einem Knöllchen rechnen. Für mehr als zwei bis vier Monate Verspätung werden 15 Euro fällig und für mehr als vier bis acht Monate 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten Verzug beläuft sich das Bußgeld auf 40 Euro, außerdem werden zwei Punkte ins Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen.
Um Haltern und Polizeibeamten die Übersicht zu erleichtern, werden die HU-Plaketten jedes Jahr in einer anderen Farbe vergeben, und zwar in der Reihenfolge Braun, Rosa, Grün, Orange, Blau und Gelb. Danach beginnt der Zyklus von neuem. Nach den 2004 zu prüfenden Fahrzeugen mit brauner Plakette sind 2005 die mit rosa Plakette an der Reihe. Gleiches gilt für die Abgasuntersuchung (AU). Die eckige AU-Plakette befindet sich auf dem vorderen Nummernschild.
In welchem Monat der Halter eine Prüfstelle ansteuern muss, kann er mit einem Blick auf die Plakette kontrollieren. Die oben stehende Zahl bezeichnet den Monat der Prüfung, zwölf zum Beispiel steht für Dezember. Die eingekreiste Zahl in der Mitte gibt das Jahr der Prüfung an; Fälligkeitsmonat und -jahr stehen außerdem im Fahrzeugschein. Für die HU erforderlich sind Fahrzeugschein, die Bescheinigung der letzten Abgasuntersuchung und gegebenenfalls Betriebserlaubnisse für nachträgliche Anbauten, wie Sonderräder, Spoiler oder Sonnendach.

Artikel vom 21.12.2004