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Rechnen hilft
Geld sparen


»Patienten, die in diesem Jahr schon mehrfach Praxisgebühren und Zuzahlungen zu Medikamenten oder Therapien bezahlt haben, sollten diese Ausgaben im Auge behalten«, rät Sabine Horstkötter, Leiterin der Techniker Krankenkasse (TK) Paderborn. Denn die Obergrenze liegt bei zwei Prozent der jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen. Schwerwiegend chronisch Kranke müssen maximal ein Prozent bezahlen. Wer die Grenze erreicht, kann sich bei seiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Wenn man bereits über seine persönliche Belastungsgrenze hinaus zugezahlt hat, kann man sich das zuviel bezahlte Geld wiederholen. Die TK bietet ihren Kunden unter www.tk-online.de einen Belastungsrechner an, der einfach ermittelt, bis zu welcher Höhe zugezahlt werden muss. Damit man bei den Belegen nicht den Überblick verliert, hält die TK Paderborn, Detmolder Straße 2, Nachweishefte bereit.

Artikel vom 03.12.2004