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Alg II: Es droht keine
Umzugswelle im Kreis

Sechs Monate wird Miete voll erstattet

Kreis Paderborn (WV). Die Agentur für Arbeit weist in einer Mitteilung darauf hin, dass infolge der Neuregelung des Arbeitslosengeldes keine Umzugswelle im Kreis droht.

In den nächsten Tagen werden in erheblichem Umfang Bescheide zum so genannten Arbeitslosengeld II (Alg II) an die Antragsteller verschickt. Neben der Höhe der bewilligten Leistung erfolgen in Einzelfällen Hinweise darauf, dass die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (Mietkosten sowie Nebenkosten und Heizkosten) nicht angemessen seien. Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft richtet sich nach dem jeweiligen örtlichen Mietspiegel und der Wohnungsgröße. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die als angemessen ermittelten Kosten, werden die Antragsteller aufgefordert, bis zum 30. Juni 2005 ihre Unterkunftskosten zu senken. Dies kann zum Beispiel durch Nachverhandlungen mit dem Vermieter, Untervermietung oder durch Wohnungswechsel erreicht werden.
Die Agentur für Arbeit Paderborn legt aber nachdrücklich Wert auf die Feststellung, dass die tatsächlichen Kosten der Unterkunft zunächst vollständig übernommen werden, allerdings längstens bis zum 30. Juni 2005. Ab dem 1. Juli erfolgt dann die Reduzierung auf die als angemessen festgestellte Höhe.
Die Agentur legt gleichfalls Wert auf die Feststellung, dass kein Alg II - Empfänger verpflichtet ist oder verpflichtet wird, seine Wohnung zu wechseln. Sofern der Alg II - Bezieher trotz unangemessen hoher Unterkunftskosten in seiner Wohnung verbleibt, muss er den Differenzbetrag zwischen tatsächlichen und angemessenen Unterkunftskosten aus eigenen Mitteln aufbringen.
Sollte gleichwohl ein Wohnungswechsel notwendig sein, können Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten übernommen werden.

Artikel vom 03.12.2004