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Mit 128 km/h durch
die Altgemeinde

Schwerpunkteinsatz der Polizei

Espelkamp/Altkreis Lübbecke (WB). Mit 128 Stundenkilometern, wo 70 erlaubt waren, wurde ein junger Mann auf der B 239 in der Altgemeinde »geblitzt«. Damit war er trauriger Spitzenreiter, als der Verkehrsdienst der Polizeiinspektion Lübbecke-Bad Oeynhausen am vergangenen Wochenende einen Sondereinsatz zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen Alkohol und Geschwindigkeit im Bereich Lübbecke und Espelkamp startete.

Alkoholkontrollen und Radarmessungen fanden statt. Nach Polizeiangaben war das Ziel der Aktion, Raser auf dem Weg in die Disco oder auf dem Heimweg zu stoppen. In diesem Zusammenhang fiel auch der junge Mann in der Altgemeinde auf: Dieser Verstoß zieht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro, vier Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat nach sich. Bei der nachfolgenden Kontrolle stellte sich dann heraus, dass er den Führerschein schon vor längerer Zeit hatte abgeben müssen. Aufgrund des noch bestehenden Fahrverbotes wird er jetzt noch länger zu Fuß gehen dürfen.
Bei der Kontrolle war auffällig, dass viele Fahranfänger offensichtlich ihre Fähigkeiten überschätzen und auch wenig Verantwortung gegenüber Mitfahrern zeigen. Eine 20-jährige Fahrerin wurde mit 122 Stundenkilometern gemessen. Sie war mit vier Freundinnen auf dem Weg in eine Discothek nach Diepholz. Gedanken hatte sie sich nach eigener Aussage über die Verantwortung gegenüber ihren Mitfahrerrinnen noch nicht gemacht.
»Leider führt diese Gedankenlosigkeit immer wieder zu schweren Unfällen, bei denen dann vielfach Mitfahrer und Unbeteiligte zu Schaden kommen«, erklärt die Polizei.
Von 13 Verstößen am Wochenende, die Ordungswidrigkeitsanzeigen und somit Punkte in Flensburg nach sich ziehen, wurden elf von jungen Fahrern zwischen 18 und 24 Jahren begangen. Fünf befanden sich sogar noch in der Probezeit. Auf sie wird neben dem Bußgeld eine teure Nachschulung zukommen.
Weiterhin wurde im Verlauf der Nacht von einem Fahrer eine Blutprobe entnommen. Er war nach einem ersten Ergebnis mit 2,3 Promille unterwegs. Eine Anzeige hat ein junger Rollerfahrer zu erwarten, der sein Gefährt durch technische Veränderungen deutlich schneller als die zulässigen 50 km/h gemacht hatte.
Insgesamt wurden etwa 350 Fahrzeuge kontrolliert, wobei 53 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt wurden, 29 davon im Bereich eines Bußgeldes zwischen 40 und 150 Euro.

Artikel vom 02.12.2004