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Den Bürgern entschieden
mehr Augenmaß zutrauen

Auch CDU stimmte Bürgerentscheid zu


In den »Paderborner Perspektiven« vom 27. November nahm der Kommentator die Durchführung des Bürgerentscheids zu den Kammerspielen zum Anlass für eine grundsätzliche Auseinandersetzung seinerseits mit dem Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid und machte keinen Hehl aus seiner großen Abneigung gegen diese unmittelbare Beteiligung am politischen Geschehen. Dass er meint, damit werde eine »schleichende Entwertung der ehrenamtlichen Ratsarbeit« betrieben und überhaupt der Demokratie »ein doppelter Bärendienst erwiesen«, sei ihm unbenommen, auch wenn er für diese Thesen eine nachvollziehbare Begründung nicht liefert.
Dass er meint, die Wahlhelfer, bei der Durchführung des Bürgerentscheids in Paderborn am letzten Sonntag seien »um ihren Ersten Advent betrogen« worden, scheint mir angesichts der Wahrnehmung einer demokratischen Aufgabe schon ein Fehlgriff in der Wortwahl. Unzulässig ist aber, wie der Autor für die in seinen Augen demokratieschädlichen Verirrungen »die rot-grüne Landesregierung« haftbar macht: sie habe »in basisdemokratischem Übereifer ein Gesetz verabschiedet, das Partikularinteressen entscheidendes Gewicht einräumt«.
Er hat dabei nämlich völlig übersehen, dass die Landesregierung gar keine Gesetze verabschiedet, das ist nämlich Aufgabe des Parlaments. Und völlig vergessen hat er, dass das Gesetz über Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, dieser seiner Meinung nach »lähmende und zudem teure Appendix der repräsentativen Demokratie«, nicht nur von Rot-Grün, sondern auch von der CDU im Nordrhein-Westfälischen Landtag in breitem Einvernehmen verabschiedet wurde. Die Verantwortlichen in den großen Parteien nicht nur unseres Landes trauen den Bürgerinnen und Bürgern offenbar entschieden mehr Augenmaß und demokratische Verantwortung zu als Ihr Kommentator. Dass sie damit nicht so ganz falsch liegen, wurde am Sonntag durch den Ausgang des Bürgerentscheids in Paderborn eindrucksvoll bestätigt.
JOSEF HACKFORT
Im Quinhagen 7
Schloß Neuhaus

Artikel vom 01.12.2004