01.12.2004 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Täter muss ins Gefängnis

Urteil im Prozess um Tankstellen-Einbruch in Kaunitz


Verl/Bielefeld (igs). Der Einbruch in die Tankstelle am Fürst-Wenzel-Platz in Kaunitz hatte für das Gauner-Quartett unter keinem guten Stern gestanden: Nach dem Einbruch im August 2002 waren die Vier einer Polizeistreife aufgefallen. Bei einer Verfolgungsjagd waren die Ganoven mit ihrem Fluchtwagen mit überhöhter Geschwindigkeit in Sennelager von der Straße abgekommen und in einem Vorgarten gelandet. Einer der Einbrecher, ein 35-jähriger Versmolder, wurde gestern vom Bielefelder Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt.
Das letzte Urteil ist über J. allerdings noch nicht gesprochen: Im Januar wird er sich noch einmal wegen Bankraubs vor dem Bielefelder Landgericht verantworten müssen. Einbezogen wurde in das Urteil die sechsjährige Haftstrafe, die er bereits für einen weiteren Bankraub verbüßt.
»Ich bereue die Taten«, versicherte der geständige Angeklagte. Elf Mal hatte sich der gebürtige Pole, der einen deutschen Pass besitzt, nach Ansicht der Zehnten Strafkammer strafbar gemacht: Von August bis Dezember 2002 war er mit einer Brechstange und gestohlenen Autos auf Diebestour gegangen. In Gütersloh und Bad Laer waren J. und seine Komplizen in Juweliergeschäfte eingebrochen, um Schmuck im Gesamtwert von 26 000 Euro zu stehlen. Die weiteren Stationen der Einbruchserie: Tabak-, Handy- und Elektrogeschäfte sowie Tankstellen - darunter die in Kaunitz. Die Beute - hunderte Zigarettenstangen, Telefonkarten, Elektrogeräte, Handys und Schnaps -ĂŠteilten die Täter unter sich auf.
In Kaunitz hatten die Einbrecher besonders »schlimm gewütet«, wie es die Vorsitzende Richterin ausdrückte: Der Sachschaden betrug 3500 Euro, die Beute hatte einen Wert von 4500 Euro.
Vor Gericht zu stehen, war für J. nichts Neues: Er war bereits in Polen zu drei Jahren Haft verurteilt worden, hatte in Deutschland mehrfach wegen räuberischer Erpressung, Hehlerei und Diebstahl vor Gericht gestanden. Und eine weitere Verhandlung folgt ja noch.

Artikel vom 01.12.2004