01.12.2004 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

STADT VERSMOLDVersmold, den 25. November 2004
- Der Bürgermeister -
Betr.:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24.2-Versmold
»Erholungsgebiet Heidhorstsee« (Louisensee)
Aufgrund der §§ 2 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom27. 8. 1997 (BGBl. I S. 2141), hat die Stadtvertretung Versmold in ihrer Sitzung am 29. 4. 2003 eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24.2 »Erholungsgebiet Heidhorstsee« beschlossen.
Wesentlicher Inhalt ist dabei die Zulassung untergeordneter baulicher Anlagen auf den einzelnen Wochenendhausgrundstücken.
Der Änderungsbereich ist im nachstehenden Planausschnitt in etwa umrandet und schraffiert dargestellt. Die genauen Grenzen ergeben sich aus dem Bebauungsplan.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sind erfolgt.
Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24.2-Versmold mit Begründung liegt gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
13. 12. 2004 bis einschließlich 20. 1. 2005
im Rathaus der Stadt Versmold, Münsterstraße 16, 33775 Versmold, Zimmer 203, während der Dienststunden
montags bis mittwochs
donnerstags
freitags
von 8.00-12.30 u. von 14.00-15.30 Uhr,
von 8.00-12.30 u. von 14.00-18.00 Uhr,
von 8.00-12.30 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zum Änderungsentwurf Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
gez. Thorsten Klute

Artikel vom 01.12.2004