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Fahrlehrer
betrogen

Schulden ohne Ende

Hiddenhausen (cl). Auch wenn es der 54-jährige Stefan W. (Name geändert) nicht gerne hört oder liest - er hat im August 2003 einen Fahrlehrer ganz gezielt betrogen und bis heute außer der ersten Anzahlung von 400 Euro keinen Cent bezahlt. Der Fahrlehrer hatte ihm geholfen, durch viele Sonderstunden die Prüfung zum Busfahrer (Klasse D) einen Tag vor Ablauf der Frist abzulegen, da sonst die bestandene theoretische Prüfung verfallen wäre.

Zum Dank dafür blieb der ehemalige Maschinenbauingenieur und Betreiber eines Fotogeschäftes über 2500 Euro schuldig. Er hätte gut daran getan, den Strafbefehl über 300 Euro zu akzeptieren, denn nach zwei mündlichen Verhandlungsterminen wurden daraus 750 Euro wegen der gestiegenen Tagessatzhöhe - ein schlechtes Geschäft. Noch klüger wäre es allerdings, wenn er dem Fahrlehrer zukünftig nicht weitere peinliche Briefe schicken würde.
Stefan W. versteht es, Leute zu verprellen. Im November 2002 saß er vor Gericht, weil seine Exfrau meinte, er könne bei größerem Bemühen durchaus Unterhalt für die gemeinsame Tochter bezahlen, was er aber schon jahrelang nicht getan hatte. Damals wurde das Verfahren gegen Auflagen eingestellt. Eine Vorstrafe wäre fatal gewesen, weil ihm das Finanzamt wegen etwa 30 000 Euro Steuerschulden ohnehin jede Selbständigkeit entziehen möchte.
Der Umschulungszuschuss des Arbeitsamtes für die C- und CE- Prüfung (Lkw und Hänger) war schon bei einer anderen Fahrschule verbraucht worden. Der Ausbilder hatte aber keinen Omnibus mehr und wollte nicht für teures Geld einen anmieten. So wechselte Stefan W. zu einer anderen Herforder Fahrschule, der Besitzer kannte den Bruder und die Neffen des Angeklagten. Stefan W. versprach die umgehende Begleichung aller Kosten. Beim ersten Verhandlungstermin meinte er, der erste Fahrlehrer habe seinen Kollegen rechtzeitig gewarnt und ihm verraten, dass er schon am 17. April 2002 eine Eidesstattliche Versicherung beim Gerichtsvollzieher abgegeben habe. Er verkalkulierte sich auch in diesem Punkt, denn der erste Ausbilder sagte beim zweiten Termin als Zeuge aus, davon gar nichts gewusst zu haben. Insgesamt beziffert der Angeklagte seine Schulden auf 120 000 Euro.

Artikel vom 01.12.2004