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Vorschlag: Grundschüler
sollen verteilt werden

Diskussion um Schulklassen an der Leipziger Straße

Delbrück (spi). Zwei Schulen unter einem Dach: Als besonders glücklich hat sich diese Konstellation im Grundschulgebäude an der Leipziger Straße bislang nicht herausgestellt. Das Hauptproblem ist bekannt: Das Schulgebäude ist baulich für eine Dreizügigkeit konzipiert worden. In der Vergangenheit hatte mal die Katharinenschule (Gemeinschaftsgrundschule) mehr Erstklässler, mal die St.-Marien-Schule (katholische Bekenntnisschule). Schwierig wird es allerdings dann, wenn an den beiden Schulen nach Durchführung des Anmeldeverfahrens jeweils zwei Eingangsklassen gebildet werden können.

In den drei Grundschulen in Delbrück-Mitte wurden im November insgesamt 174 Mädchen und Jungen als Erstklässler für das Schuljahr 2005/06 angemeldet: Johannes-Grundschule 95, Katharinenschule 36, St.-Marien-Schule 43.
Für die St.-Marien-Schule gibt es einen einheitlichen Schulbezirk, nämlich Delbrück-Mitte komplett. Für die beiden Gemeinschaftsschulen gelten bestimmte, räumliche Schulbezirke. Aus einem Straßenverzeichnis geht ferner hervor, welche Straßen zum Überschneidungsgebiet in der räumlichen Zuordnung zählen.
Bei 43 angemeldeten Kindern an der St.-Marien-Schule sieht die Stadtverwaltung die Bildung von zwei Eingangsklassen als unstrittig an. Bei der Bildung von Klassen gelten Richtwerte mit einer Bandbreite von 18 bis 30 Kindern. So gesehen könnten auch an der Katharinenschule (36:2= 18) zwei Eingangsklassen gebildet werden. Die Stadtverwaltung wird den Mitgliedern des Schul- und Kulturausschussses des Rates in der Ausschusssitzung am Donnerstag, 2. Dezember, (18 Uhr, Hagedorn-Forum) jedoch empfehlen, an der Katharinenschule nur eine Eingangsklasse zu bilden. Grund: Möglichst gleichmäßige Klassenstärken unter der Berücksichtung der vorhandenen Raumkapazitäten.
Amtsleiter Wilfried Strate möchte dies dadurch erreichen, dass einige Kinder, die an der Katharinenschule angemeldet wurden, demnächst stattdessen die Johannes-Grundschule besuchen. Konkreter Vorschlag der Verwaltung: Schülerinnen und Schüler aus dem Ahornweg, der Dietrich-Bonhoeffer-Straße, dem Ebereschenweg, dem Nussbaumweg und der Ostenländer Straße sollen in der Johannes-Grundschule angemeldet werden. Neun Kinder wären davon betroffen.
Folge: Der Katharinenschule blieben noch 27 Kinder (eine Eingangs-Klasse), in der Johannes-Grundschule, die aufgrund der Zahl der angemeldeten Kinder ohnehin vier Eingangsklassen bilden müsste, wächst die Zahl der Kinder dadurch von (rechnerisch) 23,7 um zwei auf 25,7. In der St.-Marien-Schule würden ungeachtet dessen zwei Eingangsklassen gebildet (43:2= 21,5).
In der Verwaltungsvorlage zur Ausschusssitzung bemerkt Amtsleiter Wilfried Strate: »Es wird ausdrücklich betont, dass die Verwaltung Schüler nicht als Manövriermasse betrachtet.« Die vorgeschlagene Lösung der Umverteilung werde lediglich als »gesetzlich ausdrücklich vorgesehenes Instrumentarium« eingesetzt«, was an anderen Orten »völlig unproblematisch« praktiziert werde.
Der Ausschuss kann, muss aber nicht zwingend so entscheiden, wie es die Verwaltung vorschlägt. Dass unter dem Dach des Schulkomplexes Leipziger Straße jeweils zwei Klassen pro Jahrgang unterrichtet werden, wäre hier kein Novum. Allerdings hätte dies unter anderem zur Folge, dass Fachräume als Klassenräume genutzt werden müssten. Die bisherigen Erfahrungen aus dieser Regelung sollen dem Vernehmen nach eher negativ sein.

Artikel vom 01.12.2004