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Bekanntmachung
über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung
(Nachschätzung gemäß § 12 des Bodenschätzungsgesetzes)
Die Ergebnisse der Nachschätzung der Gemeinden Steinheim und Nieheim,
Gemarkungen Hagedorn, Rolfzen und Sommersell
werden in der Zeit vom 03.12.2004 bis 03.01.2005 in den Diensträumen des
Finanzamts Höxter
während der Sprechstunden von Mo-Do 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
von Do      13.30 Uhr bis 14.30 Uhr
offengelegt.
Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher für Ackerland und für Grünland, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Ergebnisse der Nachschätzung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Ergebnisse der Nachschätzung können die Eigentümer der betreffenden Grundstücke (Flächen) Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit dem Ablauf des Tages, bis zu dem die Ergebnisse offengelegt sind. Der letzte Tag zur Einlegung des Einspruchs ist demnach der
03.02.2005
Bei der Einlegung des Einspruchs soll die Entscheidung bezeichnet werden, gegen die sich der Einspruch richtet. Es soll angegeben werden, inwieweit die Entscheidung angefochten und ihre Aufhebung beantragt wird. Fener sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Einspruchs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist.
Höxter,den 22.11.2004
Der Vorsteher des Finanzamts Höxter:

Artikel vom 03.12.2004