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Patientenverfügung und Vollmacht


Paderborn (WV). Psychische Erkrankungen, Unfallfolgen oder andere Erkrankungen können jederzeit dazu führen, dass die Einrichtung einer Betreuung notwendig werden kann. Bereits im Vorfeld kann man durch Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht seine Wünsche und Vorstellungen für diesen Fall festhalten. In einem Vortrag des IN VIA Bildungswerkes stellt Rechtsanwältin Gabriela Joepen am Donnerstag, 2. Dezember, 19.30 bis 21 Uhr rechtliche Voraussetzungen und Folgen einer Betreuungseinrichtung, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen vor. Anmeldungen werden unter Ruf 05251/122818 erbeten.

Artikel vom 01.12.2004