27.11.2004 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

OVG: Bebauungsplan
»Zentrum« unwirksam

Es fehlte eine Festsetzung - Mangel beheben

Pr. Oldendorf / Münster (wm). Die Stadt Pr. Oldendorf hat ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster verloren. Der Prozess war von einem Anlieger des Marktplatzbereiches angestrengt worden. Beanstandet worden ist ein Passus im Bebauungsplan für das neue Zentrum.

In der mündlichen Verhandlung erklärten die Richter den entsprechenden Bebauungsplan für unwirksam. Der Grund: Der Hinweis im Plan, dass die An- und Abfahrt zum und vom vorgesehenen Parkplatz im nördlichen Bereich des Plangebietes für Bedienstete des Verbrauchermarktes und für Realschullehrer mit Hilfe einer Schrankenanlage werktags von 6 bis 20 Uhr geregelt werden soll, um Anlieger vor Durchgangsverkehr zu schützen, reichte dem Gericht nicht aus. Dieses Detail hätte im Plan festgesetzt und als Satzung verabschiedet werden müssen. Selbst das Angebot der Stadtvertreter Walter Hoffmann und Dieter Nordsiek, dies sofort verbindlich zuzusagen und ins Protokoll aufzunehmen, reichte dem Gericht nicht aus.
Es wies gleichzeitig aber darauf hin, dass die Planung zur Ausweisung und beabsichtigten Nutzung des Marktplatzareals vom Grundsatz her zulässig sei. Das gelte auch für den Parkplatz, der sich am Rande des Wohngebietes befinde, wenn die entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan verankert sei. Jetzt prüft der Rechtsbeistand der Stadt, wie dieser Mangel behoben werden kann: ob dieses Detail »nachgeschoben« werden kann oder das gesamte Bebauungsplanverfahren neu laufen muss. Verzögerungen in den anstehenden Genehmigungsverfahren für die beiden Verbrauchermärkte auf diesem Gelände erwartet Nordsiek nicht.

Artikel vom 27.11.2004