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Vier Zeugen
verurteilt

Falschaussage bestraft

Von Ingo Schmitz
Höxter (WB). »Nichts als die Wahrheit« sollen Zeugen vor Gericht sagen. Vier Menschen saßen gestern im Amtsgericht Höxter auf der Anklagebank, weil sie sogar gleich zweimal vor Gericht gelogen hatten. Die uneidlichen Falschaussagen brachten ihnen jetzt Geldbußen und Bewährungsstrafen ein.

Die Tat ist zwei Jahre her. Ein stadtbekannter Türsteher hatte vor einer Beverunger Discothek einen Gast bei einer Schlägerei schwer verletzt. Die vier Angeklagten, ein Jugoslawe (41), eine Schülerin aus Beverungen (22), ein arbeitsloser Türke aus Höxter (31) und ein Koch ohne Job aus Höxter (34) hatten bei den beiden Verhandlungen gegen den Türsteher vor dem Höxteraner Amtsgericht als auch vor dem Paderborner Landgericht ausgesagt, dass die Schlägerei nicht stattgefunden habe. Andere Zeugen überführten jedoch den Rausschmeißer, der dann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt wurde.
Bei der gestrigen Verhandlung warf der Staatsanwalt den vier Angeklagten vor, dass sie aus Gefälligkeit falsch ausgesagt hätten, um den Türsteher vor einer Strafe zu bewahren. Das dementierte das Quartett und blieb zunächst bei der bisherigen Aussage. Richter am Amtsgericht, Dr. Andreas Hohendorf, verdeutlichte den Angeklagten, dass sich ein Geständnis positiv auf das Strafmaß auswirken werde. Wenn sie bei ihrer Aussage blieben und der Rausschmeißer dies bestätige, würde er den Verurteilten über Weihnachten in Beugehaft nehmen lassen, um schließlich von ihm die richtige Antwort zu bekommen. Nach einer Beratung mit ihren Rechtsanwälten gaben die Angeklagten dann zu, falsch ausgesagt zu haben. Die jeweils dreimonatige Haftstrafe setzte das Gericht zur Bewährung aus. Die Geldbuße beläuft sich jeweils auf 200 Euro.

Artikel vom 25.11.2004