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Wodka sollte nur
medizinisch wirken

Verurteilter Dieb hatte kurioses Motiv

Kreis Herford (cl). Der 26-jährige Russlanddeutsche Igor I. (Name geändert) hat bereits zwei Gefängnisstrafen wegen Eigentums- und Alkoholdelikten verbüßt. Außerdem steht er seit Mai 2002 erneut wegen einer Körperverletzung unter Bewährung. Jetzt wurde er allerdings wieder verurteilt.

Seine Vorstrafen hatten ihn nicht davon abgehalten, in den Mittagsstunden des 6. Juli im Schlecker-Markt an der Magdeburger Straße eine Flasche Wodka in seiner Kleidung zu verstecken. Eigentlich kann er froh sein, dass ihm der hochprozentige Alkohol wieder abgenommen worden war, bevor bleibende Schäden entstanden sind.
Der Angeklagte erklärte nämlich Richterin Alexandra Sykulla und Amtsanwältin Gruschka treuherzig, der Schnaps sei nicht zum Verzehr gedacht gewesen. Damit hatte er die natürliche Neugier der Juristinnen geweckt. Nach mehreren Nachfragen kam in Etappen: »Das ist russische Medizin, die Deutschen kennen so etwas nicht.« Dann rückte er schamhaft damit heraus, dass er nach einer Hämorrhoidenoperation die frische Wunde mit Wodkakompressen behandeln wollte. Bei dieser Vorstellung zuckten einige Anwesende schmerzhaft zusammen.
Familiär hat sich einiges beim Angeklagten geändert. Er ist mit der Großfamilie nach Espelkamp gezogen. Seine Lebensgefährtin (»Sie ist ein bisschen faul. Ich muss immer kochen, aber das kann ich auch besser als sie«) erwartet das zweite Kind. Er wurde jetzt wegen des versuchten Ladendiebstahls zu weiteren drei Monaten mit Bewährung verurteilt. Die auferlegten 300 Arbeitsstunden kann er ohne Entgelt am bei »Job aktiv« am Güterbahnhof ableisten, wo er schon einen 1,50 Euro-Job ausübt.

Artikel vom 25.11.2004